OWi: Informationen zum Einseitensensor – Messgerät ES 3.0

Verkehrsrecht
30.04.20094116 Mal gelesen
Das Einseitensensormessgerät ES 3.0 ist ein Verfahren, bei welchem die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung (v = s/t) ermittelt wird.
 
Bei diesem Messgerät müssen laut Zulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) der Sensorkopf, die Rechnereinheit, der Anzeige- und Bedienungsmonitor, die Photoeinrichtung mit der entsprechenden Digitalkamera sowie die Auswertesoftware geeicht sein.
 
Im Sensorkopf des Messgerätes sind fünf passive Fühler angebracht, die die Durchfahrt eines Fahrzeugs feststellen. Die Feststellung der Durchfahrt erfolgt anhand des Abtastens von Helligkeitsdifferenzen. Die dadurch entstehenden Signale werden digitalisiert.
 
Eine Messung mit dem Einseitensensormessgerät ist dann als technisch einwandfrei zu qualifizieren, wenn es zur Tatzeit gültig geeicht worden ist, die so genannte Photolinie dokumentiert ist, die fahrbahnparallele Aufstellung durch die Neigungswasserwaage sichergestellt ist, der Abstand zwischen Sensormesskopf und Fahrbahnrand im Messprotokoll vermerkt ist und die Fahrspurbreiten ausgemessen und diese protokolliert sind.
 
Bereits hier merkt der interessierte Leser, dass eine Kontrolle der Geschwindigkeitsmessung nur anhand der Bußgeldakte und somit nach Akteneinsicht möglich ist.
 
Für den Betroffenen gilt, dass vor Akteneinsicht zur Sache keine Angaben gemacht werden dürfen, da ansonsten nicht wiedergutzumachende Schäden drohen.
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
 
sind schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Verteidigung in Bußgeldsachen tätig. Ein spezielles Augenmerk haben wir dabei auf die technischen Fragen der jeweiligen Messverfahren gelegt.