Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenen Arbeitszeugnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hin, hat das Arbeitszeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung zu enthalten (sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis).