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Familie und Ehescheidung

Die neue Düsseldorfer Tabelle – erstmalige Reduzierung des Kindesunterhaltes

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Die Düsseldorfer Tabelle, die es seit 1962 gibt, hat zwar keine Gesetzeskraft, aber sie stellt eine Richtlinie dar (vgl. Anmerkung 1 der DT). Die neue Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate in Nordrhein- Westfalens sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden hat. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter http://www.olg-duesseldorf.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab.pdf

Was verändert sich?

Arbeit Betrieb

Bundesarbeitsgericht erlaubt Kündigung bei privater Nutzung des Internets am Arbeitsplatz

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In der Entscheidung vertritt das BAG die Auffassung, dass eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Nutzung des Internets zu privaten Zwecken durch den Arbeitnehmer sozial gerechtfertigt sein kann. Eine ordentliche Kündigung kann auch in Betrieben erfolgen, die eine private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich durch eine Vereinbarung untersagen. Zudem kann die Kündigung im Fall der Ansicht von pornographischen Dateien ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

1. Sachverhalt

Gesundheit Arzthaftung

Bundestag wird bestehende Patientenverfügungen nicht unwirksam machen

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Dass der Bundestag derzeit anstrebt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen zu schaffen wird nicht dazu führen, dass bisherige Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unwirksam würden - auch wenn das manche Rechtsanwälte und Medienkommentatoren behaupten.  Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind im  Kern an die bisherige Gesetzeslage und Rechtsprechung angelehnt, sie führen daher zu keinem Bruch mit der gegenwärtigen Lage. Lediglich die sogenannte "Reichweitenbegrenzung" des Entwurfes von Bosbach u.a.

Arbeit Betrieb

Bossing – eine Variante des Mobbing

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Mobbt der Boss den Mitarbeiter, so nennt man das - neudeutsch - Bossing. Zu dieser Kate-gorie von Psychoterror von oben gehören nach wissenschaftlichen Studien 40 % aller Mob-bingfälle in deutschen Betrieben. Dagegen wird nur in 2 % ein Vorgesetzter von seinen Un-tergebenen gemobbt.

Arbeit Betrieb

Kündigung mit Zusatz "i.A." ist unwirksam

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Das Amtsgericht Hamburg gelangt mit seinem Urteil vom 08.12.2006 zur Berühmtheit. Es hat entschieden, daß eine Kündigung, die mit dem Zusatz "i.A" von einem Dritten unterschrieben wurde unwirksam ist.

Ausgangsfall: