Arbeitsvertrag: Grenzen der Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag

Arbeit Betrieb
07.04.20071117 Mal gelesen

Obwohl im Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel vereinbart ist, musste der Arbeitnehmer der Versetzungsanordnung des Arbeitgebers nicht nachkommen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied in einem am 15. Januar 2007 veröffentlichten Urteil (Az.: 7 Ca 238/06) über die Klage eines Arbeitnehmers, der als Vater von drei kleinen Kin-dern und einer ebenfalls am Wohnort erwerbstätigen Ehefrau vom Arbeitgeber innerhalb von nur einer Woche in eine etwa 250 Kilometer entfernte Niederlassung versetzt werden sollten. Das Gericht gab dem Familienvater Recht und erklärte die Versetzung für unzulässig. Der Arbeitgeber argumentierte zwar, dass der Arbeitsvertrag eine Klausel enthalte, nach der der Arbeitnehmer beliebig versetzt werden könne und dass die Versetzung nunmehr betriebsbe-dingt erforderlich sei. Das Gericht entschied, dass die Versetzung nicht mehr vom Weisungs-recht des Arbeitgebers gedeckt ist und die Grenzen des billigen Ermessens überschreite, da die familiäre Situation des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Mit diesem familienfreundlichen Urteil wird festgestellt, dass Arbeitgeber nicht alleine ihre Interessen durchsetzen können, sondern bei ihren Entscheidungen auch die familiären Ver-hältnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen haben. Väter und Mütter von schulpflichti-gen Kindern brauchen eine kurzfristige Versetzung über hunderte von Kilometern nach die-sem Urteil nicht zu dulden.