Bundestag wird bestehende Patientenverfügungen nicht unwirksam machen

Gesundheit Arzthaftung
29.03.20071914 Mal gelesen

Dass der Bundestag derzeit anstrebt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen zu schaffen wird nicht dazu führen, dass bisherige Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unwirksam würden - auch wenn das manche Rechtsanwälte und Medienkommentatoren behaupten.  Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind im  Kern an die bisherige Gesetzeslage und Rechtsprechung angelehnt, sie führen daher zu keinem Bruch mit der gegenwärtigen Lage. Lediglich die sogenannte "Reichweitenbegrenzung" des Entwurfes von Bosbach u.a. , die vorsieht, dass Patientenverfügungen nur im Sterbeprozess, aber auch bei lange Zeit bewusstlosen Patienten zwingende Wirkung entdalen können sollen, stellt eine deutliche rechtliche Veränderung dar. Selbst wenn diese Regelung Gesetz würde, machte das andere Patientenverfügungen nicht wertlos. Sie würden weiterhin einen wichtigen Stellenwert als Patientenäußerungen haben, die Auskunft über einen heute mutzumaßenden Willen geben, der wichtig für Behandlungsentscheidungen ist. Die große Sorge, dass dann häufig PEG-MAgensonden gelegt oder weiterversorgt würden, ist auch deswegen unbegründet, weil diese PEG-Sonden in den meisten Fällen gar nicht ärztlich indiziert sind, sondern lediglich implantiert werden, weil das die Pflege erleichtert oder weil die Ärzte fälschlicherweise davon ausgehen, damit Leben verlängern zu können. Eine nicht indizierte ärztliche Maßnahme ist aber ein Behandlungsfehler und sie zu beenden bedarf es daher keiner Patientenverfügung oder neuer Gesetze. Es reicht schon eine Behandlung lex artis. Mehr zum Thema auf www.tolmein.de.

 

Oliver Tolmein