Rätsel Arbeitszeugnis

Arbeit Betrieb
07.12.2007558 Mal gelesen

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenen Arbeitszeugnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hin, hat das Arbeitszeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung zu enthalten (sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis).

Leider hat sich in der Praxis eine "Zeugnissprache" entwickelt, die für den Laien sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist. Gerade der in Arbeitszeugnissen verwendete oder gerade nicht berücksichtigte Code hat jedoch erhebliche Bedeutung für die Beurteilung und das weitere Vorankommen eines Bewerbers.

Im schlimmsten Fall führt ein, auch ohne böse Absicht erstelltes, eventuell sogar gut gemeintes Zeugnis zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen im Vorauswahlverfahren.

Ein Arbeitszeugnis sollte auf jeden Fall enthalten:

- Angaben zu Person

- Ein- und Austrittsdatum

- Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion

- Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit

- Verantwortungsbereich

- Wechsel innerhalb des Unternehmens (mit Datum)

- evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung, Prokura, etc.

- evtl. Versetzungen, Beförderungen, etc.

- Angaben zur Firma

 

Und kann um die folgenden Bestandteile ergänzt werden:

- Besonders hervorzuhebende Leistungen

- Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit

- persönliche Merkmale

- Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

- Grund für die Erstellung des Zeugnisses,

- zukunftsweisende Abschiedsformel

 
Um negative Folgen möglichst auszuschalten, sollte sich der Arbeitnehmer vor der Zeugniserteilung informieren und ein bereits erteiltes Zeugnis prüfen lassen, sofern Zweifel bestehen. Nicht nur für das auf eine Bewerbung folgende Bewerbungsgespräch ist es wichtig zu sehen, was "hinter einem Zeugnis steckt".