Jeder Arbeitnehmer, jeder Auszubildende und jeder arbeitnehmerähnlich Beschäftigte hat ein Recht auf Erholung. Das Gesetz schreibt einen bezahlten Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Da Samstage auch Werktage sind, beträgt der gesetzliche Urlaub bei einer 5-Tage-Woche lediglich vier Wochen. Dies ist der Mindestanspruch, über den in den meisten Arbeitsverträgen allerdings weitergehende Urlaubsansprüche vereinbart werden.