I. Einleitung
I. Einleitung
by Dr. Robert Amann, Dr. Max Goettsche and Dr. Frank Stockmann
1. Introduction
Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) wurden mehrere zentrale Regelungen des deutschen internationalen Steuerrechts geändert.
The tax advantage for German private investors in closed-end film funds consists of an attribution of book losses in the year of film production, up to the amount subscribed by the individual investor. The attributed losses may, within certain limits, be set off immediately against the investor's other taxable income, effectively reducing the personal tax burden.
Germany's Ministry of Finance on 5 March published a paper outlining the most relevant issues of its Financial Market Promotion Plan 2006 (FMPP). The plan, which aims to strengthen the German capital market, both internally and internationally, should have positive tax consequences for foreign investment funds, particularly hedge funds. The FMPP includes provisions that address:
I. Einleitung
Geltungsbereich: Schweiz.
Rechtsgrundlagen: Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, in Kraft getreten am 1.1.1995; zur alten Rechtslage vgl. §§ 18 ff. BdBSt); Gesetz über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG-BE); Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer v. 18.3.1993; Kreisschreiben Nr. 9 zur Aufwandsbesteuerung v. 3.12.1993.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt seine ständige Rechtsprechung zur Verdachtskündigung. Hiernach kann nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.
In dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 wurden die Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt. Hierbei wurde das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" in den Mittelpunkt gestellt.
Für den klagenden Zahntechniker begann der 31. März nicht erfreulich. Er erfuhr am Morgen von seinem Kollegen, dass sein Arbeitgeber ihm noch heute die Kündigung übergeben möchte. Als der Arbeitgeber jedoch kurz vor Feierabend mit dem Kündigungsschreiben am Arbeitplatz des Technikers erschien, war dieser nicht mehr am Arbeitsplatz. Das Schreiben ging schließlich erst am 1. April per Post zu und nicht wie vom Arbeitgeber gewollt, noch am 31. März durch Übergabe.