Abgabenrecht

Abgabenrecht

Das Abgaberecht ist Teil des Steuerrechtes und ist in der Abgabeordnung (AO) geregelt. Die AO ist eine Zusammenfassung grundlegender Bestimmungen des materiellen Steuerrechts und des Verfahrensrechts. Sinn und Zweck der AO besteht darin, durch eine Zentralisierung die jeweiligen Einzelsteuergesetze zu entlasten.  In Geldwirtschaften handelt es sich hierbei vor allem um Geldzahlungen, in Naturalwirtschaften werden stattdessen Naturalien abgeführt.

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