Gewerbesteuerrecht

Gewerbesteuerrecht

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb im Inland, sofern er nicht nach § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist. Die Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb und wird vermehrt bzw. vermindert um bestimmte Beträge.

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