Gefälschtes Ausbildungszeugnis

Arbeit Betrieb
02.01.2008546 Mal gelesen

1997 hatte sich der Kläger mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis um einen freien Arbeitsplatz beworben. Die Note der schriftlichen Prüfung hatte er von "ausreichend" in "befriedigend" und die des praktischen Teils von "befriedigend" in "gut" geändert.

Der Kläger wurde eingestellt. Achteinhalb Jahre später bemerkte der Arbeitgeber die Fälschung und hat den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Dies wollte der Kläger nicht hinnehmen und klagte vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor bestehe. Er begründete seine Klage mit der Nichtbeanstandung der bis jetzt geleisteten Arbeit. Seine Arbeitsleistung sei tatsächlich niemals beanstandet worden.

Für die Richter am Landesarbeitsgericht war dies nicht überzeugend. Der Kläger hatte bei seiner Bewerbung ein gefälschtes Zeugnis vorgelegt Das sei ursächlich für seine Einstellung gewesen sei. Arbeitgeber würden nämlich bei einer Vielzahl von Bewerbungen regelmäßig eine Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen treffen. Dass die Noten der Bewerber eine entscheidende Rolle spielen liegt hierbei auf der Hand. Ein fairer Vergleich der verschiedenen Bewerber ist nur bei wahrheitsgemäßen Zeugnissen möglich.