Sozialgericht Hamburg stärkt Rechtsposition von Menschen mit Assistenzbedarf, die vorübergehend ins Ausland wollen

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14.10.20072436 Mal gelesen

Künftig sind die Chancen von Menschen mit Assistenzbedarf besser, auch im Nicht-EU-Ausland Praktika oder andere für den Beruf wichtige Aufenthalte absolvieren zu können. Bislang scheiterten solche Bemühungen oftmals daran, dass die Sozialhilfe sich weigerte, die entsprechenden Pflegekosten im Ausland zu übernehmen. Das Sozialgericht Hamburg hat jetzt in einem solchen Rechtsstreit entschieden, dass das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen verpflichtet seDann aber kann, die Kosten der Pflege auch in einem solchen Fall zu übernehmen.

Wichtig ist es dabei, dass die Kostenübernahme rechtzeitig beantragt wird. Das Praktikum muss auch sinnvoll sein (nicht dagegen zwingend notwendig). Auf jeden Fall muss der gewöhnliche Aufenthalt der assistenzbedürftigen Person auch weiterhin im Inland bleiben - sie sollte dort also weiterhin eine Wohnung unterhalten und ernsthaft planen zurückzukehren. Das Praktikum sollte demnach auch eine klar begrenzte Dauer haben (im entschiedenen Fall: 3 Monate).  Dann kann die Behörde verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg ist die erste Entscheidung, die in einem solchen Fall für ein längeres, aber klar befristetes Praktikum außerhalb der EU Pflegeleistungen bewilligt. 

Die Entscheidung (Sozialgericht Hamburg S 56 SO 350/06 )ist noch nicht rechtskräftig.