Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesbeamtengesetz - LBG M-V)

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V)
Amtliche Abkürzung
LBG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2030-11

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2030 - 11

Vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687)  (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V S. 102) (2)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung
(§ 2 BeamtStG)
2
Oberste Dienstbehörden, Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte3
Abschnitt 2
Beamtenverhältnis
Vorbereitungsdienst, Verordnungsermächtigung
(§ 4 BeamtStG)
4
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
(§ 5 BeamtStG)
5
Beamtinnen und Beamte auf Zeit
(§ 6 BeamtStG)
6
Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
(§ 7 BeamtStG)
7
Auswahlentscheidungen7a
Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung
(§ 8 BeamtStG)
8
Stellenausschreibung, gesundheitliche Eignung, genetische Untersuchungen
(§ 9 BeamtStG)
9
Feststellung der Nichtigkeit von Ernennungen, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
(§ 11 BeamtStG)
10
Rücknahme von Ernennungen
(§ 12 BeamtStG)
11
Abschnitt 3
Laufbahnen
Befähigung
(§ 7 BeamtStG)
12
Zuverlässigkeitsüberprüfung, Verordnungsermächtigung12a
Laufbahn13
Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen14
Experimentierklausel, Verordnungsermächtigung14a
Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung15
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen, Verordnungsermächtigung16
Erwerb der Befähigung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber17
Einstellung18
Höchstaltersgrenzen, Verordnungsermächtigung18a
Höchstaltersgrenzen bei Dienstherrnwechsel18b
Probezeit
(§ 10 BeamtStG)
19
Beförderung20
Beamtenverhältnis auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion21
Fortbildung22
Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich23
Laufbahnwechsel24
Laufbahnverordnungen, Verordnungsermächtigung25
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Verordnungsermächtigung26
Abschnitt 4
Landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften
Grundsätze für Abordnung und Versetzung, Umbildung von Körperschaften27
Abordnung
(§ 14 BeamtStG)
28
Versetzung
(§ 15 BeamtStG)
29
Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1
Entlassung und Verlust der Beamtenrechte
Entlassung kraft Gesetzes
(§ 22 BeamtStG)
30
Entlassung durch Verwaltungsakt
(§ 23 BeamtStG)
31
Zuständigkeit, Verfahren und Wirkung der Entlassung32
Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens
(§ 24 BeamtStG)
33
Gnadenrecht34
Aufwendungsersatz für Fortbildungen34a
Unterabschnitt 2
Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
Ruhestand wegen Erreichen der Regelaltersgrenze
(§ 25 BeamtStG)
35
Ruhestand auf Antrag36
Ruhestand kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter auf Zeit36a
Einstweiliger Ruhestand
(§ 30 BeamtStG)
37
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften
(§ 18 BeamtStG)
38
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
(§ 31 BeamtStG)
39
Beginn des einstweiligen Ruhestandes40
Unterabschnitt 3
Dienstunfähigkeit
Verfahren bei Dienstunfähigkeit
(§ 26 BeamtStG)
41
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe
(§ 28 BeamtStG)
42
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(§ 29 BeamtStG)
43
Ärztliche Untersuchung44
Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
(§ 27 BeamtStG)
45
Unterabschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen für den Ruhestand
Zuständigkeiten und Wirksamwerden46
Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung
(§ 37 BeamtStG)
47
Diensteid
(§ 38 BeamtStG)
48
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
(§ 39 BeamtStG)
49
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
(§ 42 BeamtStG)
50
Dienstvergehen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
(§ 47 BeamtStG)
51
Schadensersatz
(§ 48 BeamtStG)
52
Übergang von Schadensersatzansprüchen53
Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen54
Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung55
Wohnungswahl, Dienstwohnung56
Aufenthalt in erreichbarer Nähe57
Erscheinungsbild, Dienstkleidungsvorschriften, Verordnungsermächtigung
(§ 34 BeamtStG)
58
Amtsbezeichnung59
Jubiläumszuwendung, Verordnungsermächtigung60
Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis, Verordnungsermächtigung61
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung, Referenzgruppenbildung, Verordnungsermächtigung61a
Unterabschnitt 2
Arbeitszeit und Urlaub
Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit, Verordnungsermächtigung62
Teilzeitbeschäftigung, Allgemeine Bestimmungen
(§ 43 BeamtStG)
63
Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen64
Kurzzeitige Verhinderung, Pflegezeit64a
Familienpflegezeit64b
Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers65
Urlaub ohne Dienstbezüge, Urlaub zur Betreuung und Pflege66
Höchstdauer von Urlaub ohne Dienstbezüge und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung67
Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Verordnungsermächtigung
(§ 44 BeamtStG)
68
Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub69
Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
Nebentätigkeit70
Pflicht zur Übernahme von Nebentätigkeiten71
Anzeigefreie Nebentätigkeiten
(§ 40 BeamtStG)
72
Verbot einer Nebentätigkeit73
Ausübung von Nebentätigkeiten74
Verfahren75
Rückgriffsanspruch von Beamtinnen und Beamten76
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten77
Verordnungsermächtigung78
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
(§ 41 BeamtStG)
79
Unterabschnitt 4
Fürsorge
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Verordnungsermächtigung80
Pauschale Beihilfe80a
Mutterschutz, Elternzeit81
Arbeitsschutz, Verordnungsermächtigung82
Ersatz von Sachschäden83
Erfüllung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen83a
Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Belassung und Rückforderung von Leistungen83b
Unterabschnitt 5
Personalakten (§ 50 BeamtStG)
Verarbeitung personenbezogener Daten, Führung und Inhalt der Personalakten sowie Zugang zu Personalakten84
Beihilfeunterlagen85
Anhörung86
Auskunft an die betroffene Beamtin oder den betroffenen Beamten87
Übermittlung von Personalakten und Auskunft aus Personalakten88
Entfernung von Unterlagen aus Personalakten89
Aufbewahrung von Personalakten90
Automatisierte Verarbeitung von Personalakten91
Abschnitt 7
Berufsvertretungen und Verbände
Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der kommunalen Landesverbände
(§ 53 BeamtStG)
92
Abschnitt 8
Landesbeamtenausschuss
Errichtung93
Mitglieder94
Rechtsstellung der Mitglieder95
Aufgaben des Landesbeamtenausschusses; Unterausschüsse96
Sitzungen97
Beschlüsse98
Beweiserhebung, Amtshilfe99
Geschäftsstelle100
Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden101
Verwaltungsrechtsweg
(§ 54 BeamtStG)
102
Vertretung des Dienstherrn103
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen104
Abschnitt 10
Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
§ 105 LBG M-V
Allgemeines
Unterabschnitt 1
Landtag
Beamtinnen und Beamte beim Landtag106
Unterabschnitt 2
Polizeivollzug
Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, Verordnungsermächtigung107
Altersgrenze108
Gesundheitliche Vorsorge, Polizeidienstunfähigkeit109
Gemeinschaftsunterkunft110
Dienstkleidung, Ersatz von Sachschäden, Kennzeichnungspflicht, Verordnungsermächtigung111
Heilfürsorge, Verordnungsermächtigung112
Verbot politischer Betätigung in Uniform113
Unterabschnitt 3
Feuerwehren
Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehrdienst114
Unterabschnitt 4
Strafvollzug
Beamtinnen und Beamte des Strafvollzugsdienstes115
Unterabschnitt 5
Körperschaften
Zuständigkeiten116
Unterabschnitt 6
Hochschulpersonal
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen117
Abschnitt 11
Übergangs- und Schlussvorschriften
Weitergeltung von Vorschriften des Bundes118
Verwaltungsvorschriften119
Übergangsvorschriften für zu beurteilende Beamtinnen und Beamte120
Übergangsvorschriften für die Berücksichtigung von 24-Stunden-Diensten121
(weggefallen)122
Übergangsvorschriften für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte123

Artikel 1 des Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687)

Nach Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V S. 102) kann das Ministerium für Inneres und Bau den Wortlaut des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes jeweils in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Mecklenburg-Vorpommern bekannt machen.