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Hessisches Wassergesetz (HWG)  
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Wassergesetz (HWG)  
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HWG
Gliederungs-Nr.: 85-72
gilt ab: 24.12.2010
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom 23.12.2010

Hessisches Wassergesetz (HWG) *)  1)

Vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Gewässereinteilung2
Gewässereigentum3
Eigentumsgrenzen4
Gewässerveränderung5
Duldungspflichten bei Benutzungen der Gewässer6
  
Zweiter Teil 
Bewirtschaftung von Gewässern 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten7
Verwaltungsverfahren8
Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung9
Schutz der Bewilligung10
Zusammentreffen mehrerer Verfahren11
(gestrichen)12
Verfahren bei Erlass von Rechtsverordnungen13
Vorkehrungen bei Erlöschen einer wasserrechtlichen Zulassung14
Sicherheitsleistung15
Vorläufige Anordnungen und Beweissicherung16
Alte Rechte und Befugnisse17
(gestrichen)18
  
Zweiter Abschnitt 
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer 
  
Gemeingebrauch19
Benutzung zu Zwecken der Fischerei20
Eigentümer- und Anliegergebrauch21
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern22
Gewässerrandstreifen23
Unterhaltung und Renaturierung oberirdischer Gewässer24
Unterhaltungspflicht25
Schutzmaßnahmen bei Unterhaltung26
  
Dritter Abschnitt 
Schifffahrt 
  
Schifffahrt27
  
Vierter Abschnitt 
Bewirtschaftung des Grundwassers 
  
Grundwasserentnahme und -neubildung28
Ausnahmen vom Zulassungserfordernis bei Grundwasserentnahmen, Anzeigeverfahren29
  
Dritter Teil 
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen 
  
Erster Abschnitt 
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz 
  
Öffentliche Wasserversorgung30
Wasserversorgungsanlagen, Bestandsplan31
Eigenkontrolle32
Wasserschutzgebiete33
Ausgleich34
Staatlich anerkannte Heilquellen, Heilquellenschutzgebiete35
Sparsamer Umgang mit Wasser36
  
Zweiter Abschnitt 
Abwasserbeseitigung 
  
Abwasserbeseitigungspflicht37
Indirekteinleitung38
Genehmigung von Abwasseranlagen, Bestandsplan39
Betrieb, Eigenkontrolle und Überwachung von Abwasseranlagen40
  
Dritter Abschnitt 
Wassergefährdende Stoffe 
  
(gestrichen)41
  
Vierter Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen für Anlagen 
  
Bauaufsicht und Bauüberwachung bei Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen42
  
Fünfter Abschnitt 
Gewässerausbau 
  
Planfeststellung und Plangenehmigung43
Schutzmaßnahmen bei Ausbau44
  
Sechster Abschnitt 
Hochwasserschutz, Deich- und Stauanlagen 
  
Überschwemmungsgebiete, Genehmigungen in Überschwemmungsgebieten45
Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten46
Zusätzliche Maßnahmen47
Deichunterhaltung48
Verbote, Befreiungen49
Besondere Pflichten im Interesse der Deichunterhaltung und Deichsicherheit50
Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen51
Wassergefahr52
Hochwasserwarnung, Wasserwehr53
  
Siebter Abschnitt 
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation 
  
Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan54
Eintragung in das Wasserbuch55
Informationsbeschaffung und -übermittlung56
  
Achter Abschnitt 
Sanierung von Gewässerverunreinigungen 
  
Sanierung von Gewässerverunreinigungen57
Kosten der Sanierung von Gewässerverunreinigungen58
Wertausgleich59
  
Neunter Abschnitt 
Duldungen 
  
Duldungspflichten60
  
Vierter Teil 
Entschädigung, Ausgleich 
  
Einigung und Festsetzungsbescheid61
Vollstreckung62
  
Fünfter Teil 
Gewässeraufsicht, Zuständigkeit 
  
Gewässeraufsicht63
Wasserbehörden64
Zuständigkeiten der Wasserbehörden65
Zuständigkeiten anderer Behörden66
Zuständigkeit des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie und des Hessischen Landeslabors67
Sachverständige68
Schaukommissionen69
Kosten der Gewässeraufsicht70
Betretungsrechte71
Einschränkung von Grundrechten72
  
Sechster Teil 
Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften73
Überleitungs- und Übergangsvorschriften74
Aufhebung bisherigen Rechts75
Erlass von Rechtsverordnungen76
Inkrafttreten77
  
Anlagenteil 
  
Verzeichnis der Gewässer erster OrdnungAnlage 1
Verzeichnis der Gewässer zweiter OrdnungAnlage 2
Flussgebietseinheiten in HessenAnlage 3
Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, bei denen das Land sich an der Finanzierung der Unterhaltung beteiligtAnlage 4
*)

GVBl. II 85-72

1)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung

  1. 1.

    der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114),

  2. 2.

    der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EU Nr. L 24 S. 8), geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114).

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.