Beim Vorwurf einer Straftat, insbesondere bei Gewalt, Vergewaltigung, Missbrauch oder Tötung immer einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf einer Straftat, insbesondere bei Gewalt, Vergewaltigung, Missbrauch oder Tötung immer einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren!
10.11.2013831 Mal gelesen
„Jeder hat nur so viel Recht, wie sein Anwalt gut ist“ Deshalb gilt gerade im Strafrecht, egal ob Täter oder Opfer: Bei Ermittlungen, Strafanzeige, Vorladung oder Anklage, immer zuerst einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Dies gilt um so mehr, wenn es um Gewalt- oder Sexualdelikte geht!

Das Strafrecht schützt einen jeden vor Verletzung von Rechtsgütern mit der Folge, dass bei einem Verstoß hiergegen, Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Gleichzeitig soll das Strafrecht aber auch Opfern von Straftaten rehabilitieren und (in geeigneten Fällen) unkompliziert entschädigen.

 

Sobald eine Straftat bekannt wird (meist durch eine Anzeige des Opfers bei der Polizei) muss die Polizei ermitteln, ob sie will oder nicht.

Sobald sie einen Verdächtigen ausgemacht hat, wird dieser vorgeladen und zu den Anschuldigungen vernommen, bei schwereren Straftaten wie z.B. bei Sexual- und Gewaltverbrechen, sogar festgenommen. Hält der Staatsanwalt eine Verurteilung für wahrscheinlich, klagt er die Tat zum Gericht an. Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass der Angeklagte schuldig ist, verurteilt er ihn zu Geld- oder Freiheitsstrafe.

 

Im Vergleich zu allen anderen Rechtsgebieten, ist das Strafrecht also eine für den Beschuldigten sehr gefährliche, aber auch für das Opfer eine aufgrund der Sekundärviktimisierung hoch belastende Rechtsmaterie, in der es unbedingt gilt, sich einen fachlich kompetenten und erfahrenen Beistandes zu bedienen, um die mit dem Strafrecht einhergehenden gravierenden Nachteile und Konsequenzen so gut es geht abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

  

b) Strafverteidigung: Anwaltliche Hilfe für Beschuldigte

 

aa) Keine Aussage ohne Anwalt!

"Manch Urteil ist ja längst beschlossen, eh' des Beklagten Wort geflossen." (Anastasius Grün)

Egal ob kleiner Diebstahl oder Mord: Nirgends ist das gesprochene Wort so gefährlich und weittragend, wie im Strafrecht, denn jedes Wort eines Beschuldigten gegenüber den Ermittlungsbehörden kann ein Wort zu viel sein. Selbst der unschuldigste und lammfrommste Beschuldigte kann sich nämlich durch eine Aussage bei der Polizei in größte Schwierigkeiten bringen, wenn er sich zuvor nicht ausreichend anwaltlich beraten und aufklären lässt: Denn polizeiliche Vernehmungen bergen eine völlig unterschätzte Gefahr: Sie werden nicht wörtlich protokolliert, sondern nur inhaltlich: Das bedeutet, dass das was ein Beschuldigter aussagt, nur so protokolliert wird, wie es der Polizist verstanden hat oder verstanden zu haben glaubt. Nicht selten wird dem Beschuldigten vom Richter in einem späteren Prozess vorgehalten: "Aber bei der Polizei haben Sie das ganz anders gesagt" und schnell als unglaubwürdig, da widersprüchlich abgestempelt.

Auch versucht die Polizei mit Verweis auf Straferleichterungen, Absehen von Durchsuchung und Untersuchungshaft oder irgendwelchen (unstatthaften) Rechtsvorteilen, Beschuldigte zu überreden, etwas zu den Vorwürfen auszusagen. Nicht selten hört man auch immer wieder Sätze wie: "Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie ja auch was dazu sagen".

Dabei ist eherner Grundsatz im deutschen Rechtssystem, dass der Beschuldigte einer Straftat überhaupt nichts sagen muss und aus anwaltlicher Sicht auch niemals ohne anwaltlichen Beistand etwas sagen sollte!

Auch beim Vorwurf schwerer Straftaten wie Vergewaltigung, Missbrauch, Mord, Totschlag oder Körperverletzung, sollte man trotz einer drohenden Verhaftung unbedingt erst einen Anwalt konsultieren. Schweigen darf nämlich niemandem negativ angelastet werden. Es ist rechtlich gesehen völlig wertneutral und führt zu keinerlei nachteiliger Konsequenzen!!!

  

bb) Was kann der Anwalt tun?

 

Da die Polizei meist einen gehörigen Ermittlungsvorsprung hat, muss der Anwalt zunächst Akteneinsicht in den bisherigen Ermittlungsstand nehmen. Sollte der Beschuldigte inhaftiert worden sein, wird er sofort geeignete Rechtsmittel hiergegen einlegen. In diesem Zusammenhang ist übrigens anzumerken, dass schätzungsweise mehr als die Hälfte aller Haftbefehle rechtswidrig sind, da sie nur unzureichend oder gar falsch begründet werden!

Ferner kann der Anwalt bereits vor einer Anklageerhebung Beweiserhebungen beantragen, Sachverständigengutachten beauftragen und vor allem falsche Vorwürfe berichtigen und etwaige Rechtsprobleme aufklären. Gerade diese Möglichkeit des Anwaltes, bereits im Ermittlungsverfahren den Sachverhalt, die Beweiswürdigung und eine rechtliche Wertung juristisch korrekt darzulegen, wird grundlegend - leider auch von vielen Anwälten - unterschätzt: Denn vereinfacht gesprochen, muss man sich die Anklage des Staatsanwaltes zum Gericht wie das Setzen von Gewichten in eine Waagschale vorstellen: Bekommt der Richter nur vom Staatsanwalt den Sachverhalt einseitig vorgetragen, schlägt die Waage nur in die eine- meist für den Beschuldigten negative Richtung aus. Logische Konsequenz ist eine meist unbewusste, subjektive Vorverurteilung durch das Gericht. Liegt jedoch der Anklage ein Verteidigungsschriftatz bei, aus dem fundierte Einwände in tatsächlicher wie rechtlicher Sicht hervorgehen, hält sich die Waage schnell wieder im Gleichgewicht.

Nicht selten ist also die Arbeit des Anwaltes im Ermittlungsverfahren die entscheidende Aufgabe, um die Weichen für den Angeklagten richtig zu stellen!

Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist daneben aber vor allem die ständige Betreuung des Beschuldigten während aller Verfahrensstadien. Der Anwalt muss nicht nur alle rechtlichen Möglichkeiten zu jeder Zeit ausschöpfen, sondern den Beschuldigten in jeder Lage ein Beistand für Fragen, Probleme und Sorgen sein. Er muss ihn vor der Öffentlichkeit abschotten und vor Rechtseingriffen von Polizei und Staatsanwaltschaft bestmöglich schützen können.

Dabei wird aber auch in Bezug auf die Hauptverhandlung, dem eigentlichen Gerichtsverfahren, oft auch bei vermeintlich ausweglosen Fällen, weil die Beweis- und Indizienlage eindeutig zu sein scheint, übersehen, dass selbst im Falle einer sicheren Verurteilung die Wahl des richtigen Anwaltes von entscheidender Bedeutung für das Strafmaß sein kann. Denn die Höhe einer Verurteilung hängt von zahlreichen Erwägungen ab, auf die der Anwalt unmittelbar Einfluss nehmen kann, man denke hierbei nur an die zahlreichen Strafmilderungsmöglichkeiten, Strafrahmenverschiebungen und zu Gunsten eines Angeklagten sprechenden Strafzumessungskriterien die vom Anwalt in einen Prozess eingeführt werden können.

Dies alles gelingt jedoch nur, wenn der Anwalt rechtlich kompetent und vor allem erfahren ist. Deshalb gilt: Egal ob es sich um eine bloße Verkehrsstraftat, wie Trunkenheit oder aber um ein Gewaltverbrechen wie Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung oder Vergewaltigung handelt, immer sollte man sich eines qualifizierten Anwaltes bedienen. Dabei dürfen Kosten nur eine untergeordnete Rolle spielen, denn im Strafrecht geht es stets um des Menschen höchstes Gut: Die Freiheit, wobei bei Haftsachen in der Regel stets die Möglichkeit einer vom Staat bezahlten Pflichtverteidigung besteht, bei der man sich entgegen weit verbreiteter Meinung seinen Anwalt selbst aussuchen kann!

   

c) Opferschutz und Opferbeistand

 

Der Schutz des bzw. der Opfer(s) kommt im deutschen Strafrecht gemein hin viel zu kurz. So steht im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung der Täter und seine Tat im Vordergrund, für die Opfer bleibt da zumeist wenig Raum... Dabei ist es gerade bei Opfern von Gewalt- und Sexualverbrechen essentiell wichtig, über seine Rechte im Strafverfahren Bescheid zu wissen und diese ggf. auch effektiv wahrzunehmen.

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen einen Täter werden dem Opfer gleich verschiedene Rollen zu Teil. Einige Rollen sind in der Regel für das Opfer verpflichtend, andere dagegen freiwillig. So muss zum Beispiel das Opfer grundsätzlich als Zeuge aussagen, wobei es sich hier bereits eines sog. Zeugenbeistandes bedienen kann, also einem Anwalt der darauf achtet, dass die Rechte des Opfers gewahrt werden. Bei bestimmten Straftaten steht dem Opfer die Möglichkeit einer sog. Nebenklage zu wodurch sich das Opfer aktiv am Strafprozess gegen den Täter beteiligen kann. Zu den hieraus ergebenden Rechten gehören neben einem uneingeschränkten Fragerecht vor allem die Möglichkeit Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld gegen den Täter geltend zu machen oder sogar Rechtsmittel gegen ein ergehendes Urteil einzulegen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen eine umfassende anwaltliche Betreuung vom Beginn etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen oder deren Einleitung an, bis hin zum gerichtlichen Hauptverfahren, wenn nötig sogar bis in die letzte Rechtsmittelinstanz.

Die Anwaltskosten werden bei gravierenden Delikten wie z.B. schweren Gewaltdelikten (Körperverletzung, Tötung) oder bei Sexualdelikten grundsätzlich von der Staatskasse getragen, in allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit einer staatlichen Prozesskostenhilfe, sodass der Wahrnehmung der Opferrechte keine finanziellen Hindernisse im Weg stehen.

Sobald man Opfer einer Straftat wird, empfiehlt es sich so früh wie möglich einen Verteidiger zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern! In strafrechtlichen Verfahren kann der Anwalt zum einen rechtliche wie psychische Hilfe bei Zeugenaussage, polizeilicher oder gerichtlicher Vorladung leisten, aber vor allem schon im Vorfeld dafür sorgen, dass das Opfer möglichst schnell und unkompliziert zu seinen Rechten, insbesondere zu einer zügigen Wiedergutmachung und ggf. entsprechender Genugtuung kommt.

  

d) RA Alexander Stephens: Fachanwalt für Strafrecht

 

Eine gute Vertretung im Strafrecht, sei es als Beschuldigter, Angeklagter oder Opfer, setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem ein besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus.

Während viele Rechtsanwälte das Strafrecht nur "nebenbei" bearbeiten, liegt der Fokus der spezialisierten Strafrechtskanzlei von RA Stephens zielgerichtet auf der engagierten Strafverteidigung und Opfervertretung. Im Rahmen der strafrechtlichen Vertretung darf man dabei nicht übersehen, dass man es auf der Gegenseite stets mit hochqualifizierten und auf das Strafrecht spezialisierten Staatsanwälten, Richtern und zunehmnd auch mit Nebenklagevertretern zu tun hat, mit denen man sich als Beschuldigter, Angeklagter oder auch als Opfer konfrontiert sieht und daher ebenfalls Wert auf die in Ihrem Fall beste Strafverteidigung durch einen sehr guten Rechtsanwalt legen sollte, um Waffengleichheit herzustellen.

 

Sexualstrafverfahren sind äußerst sensibel und in der Regel mit sehr hohen Strafen bedroht (80 % aller Verurteilungen im Sexualstrafrecht sind Freiheitsstrafen). Gleichzeitig drohen dem Beschuldigten einer Sexualstraftat aber auch schwere außergerichtliche Konsequenzen wie öffentliche Negativpresse oder gravierende Auswirkungen auf Berufs- und Privatleben (Stichwort: Eintrag ins Führungszeugnis, Durchsuchung am Arbeitsplatz, Festnahme, oder Abkehr von Familie und Freunden).

 

Es empfiehlt sich daher dringend vor einer Aussage bei der Polizei unbedingt einen speziaisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern! Denn ein positiver Ausgang eines Strafverfahrens setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem besondere Erfahrung des Anwaltes im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus.

 

RA Stephens ist langjähriger Strafrechtler, der neben seiner Tätigkeit als Anwalt auch an der Universität Strafrecht unterrichtet und durch seine enge strafrechtliche Spezialisierung den Mandanten optimale Leistungen und eine bestmögliche strafrechtliche Vertretung garantieren kann. Unsere Kanzlei setzt sich vom ersten Tag der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für unsere Mandanten ein und erzielt dadurch regelmäßig außergewöhnlich gute Ergebnisse.