NFTs: Besteuerung und Handel in Deutschland | Das sollten Sie wissen!

NFT Handel und Steuern in Deutschland vom Anwalt erklärt
02.08.2022179 Mal gelesen
Steuerliche Behandlung von NFTs in Deutschland: Gewerblichkeit, Umsatzsteuer & Geldwäschegesetz für NFTs nach deutschem Recht: Schutz vor Steuerhinterziehung.

So funktioniert die Besteuerung und das Handeln mit NFTs rechtssicher, damit Sie keine Steuer hinterziehen.

Nach dem Kryptowährungsboom und deren Handeln des letzten Jahrzehnts, liegt der aktuelle Fokus auf dem NFT-Handel. Was NFTs sind und wie Eigentumsrechte ausgestaltet sind, haben wir bereits in einem früheren Artikel erläutert, den Sie hier nachlesen können: 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/nft-token-kaufen-verkaufen-eigentumsrecht 

Dieser Text befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Non-Fungible Token in Deutschland. 

 

 

Zunächst ist festzuhalten, dass es noch keine zwingenden steuerlichen Regelungen für den NFT-Handel gibt. Hier nur einige erste Überlegungen.

 

 

So erstellen und handeln Sie mit NFTs

Wenn Sie ein Produzent von NFTs sind, hängt die Besteuerung davon ab, ob Sie diese NFTs als unabhängiger Künstler produzieren (z. B. NFT-Token im Zusammenhang mit NFT-Computerspielen) oder ob Sie gewerbsmäßig produzieren und handeln. Als Freiberufler müssen Sie Ihrer gestalterischen Tätigkeit einen gewissen Gestaltungsgrad im Produktionsprozess verleihen, § 18 ESTG. Von einer kommerziellen Produktion kann jedoch ausgegangen werden, wenn man z. B.  NFTs selbstständig im Online-Geschäft verkaufen (Eigenvertrieb) oder kaufen statt verkaufen. 

Die Grenzen sind dabei Fließend. Es kommt immer auf die konkrete individuelle Situation an, aber die Natur des Geschäfts ist aus steuerlicher Sicht völlig anders. Unter anderem, weil die Gewerbesteuer abgeführt werden muss.

 

Steuerfreie Veräußerung von NFTs: Der private Handel

Wie bei Kryptowährungen werden NFTs bislang vom Bundesministerium der Finanzen als sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 I 1 Nr. 2 EStG eingestuft. Daher hat der Verkauf von NFTs den Charakter einer privaten Verkaufstransaktion. 

 

Eine Möglichkeit, NFTs als Privatperson steuerfrei zu verkaufen, ist die Nutzung der Freigrenze von 600 EUR pro Jahr, die für alle Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften (Gold, Kryptowährungen, Kunst etc.) gilt. Wenn alle Verkäufe am Ende des Jahres weniger als 600 EUR betragen, wird keine Steuer erhoben. Wenn Sie nur einen Cent mehr verdienen, muss der gesamte Betrag des privaten Verkaufsvorgangs mit Ihrer persönlichen Einkommensteuer versteuert werden. 

 

Die zweite Möglichkeit, NFTs steuerfrei zu verkaufen, besteht darin, die einjährige Haltefrist einzuhalten. Wenn Sie NFTs ein Jahr lang in Ihrem Wallet gehalten haben, ist der Verkauf eines beliebigen Betrags steuerfrei. Achten Sie jedoch darauf, das Kaufdatum zu notieren, um Fehler zu vermeiden. 

 

Wie bei jedem persönlichen Verkaufsgeschäft können Sie einen Verlust für ein Jahr vortragen, vortragen oder vortragen, wenn im entsprechenden Jahr kein Gewinn anfällt.

 

Geldwäschegesetz, Umsatzsteuer & Gewerblichkeit

Um den Handel von NFTs als gewerbsmäßig einzustufen, kann auf die Grenzkriterien für den Wertpapier- und Devisenhandel des BFH zurückgegriffen und auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die auch das BMF im Entwurf des Schreibens zur Besteuerung von Kryptowährungen verwendet: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html.

 

Es ist wahrscheinlich, dass diese Grundsätze bald gleichermaßen auf NFTs Anwendung finden werden. An den kommerziellen Charakter werden hohe Anforderungen gestellt. Befolgen Sie die üblichen Händler- oder Bankverfahren. Es reicht nicht aus, nur viele NFTs zu verkaufen, es muss ein konkreter Nachweis der Handelsaktivität vorliegen. Dies ist die Nutzung kaufmännisch etablierter Unternehmen und kurzfristige und häufige Umsätze unter Verwendung von Fremdkapital. In jedem Fall sollte der Einzelfall betrachtet werden. 

 

Als NFT-Trading-Händler können Sie als Warenhändler in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen und müssen die darin enthaltenen Sorgfalts-, Risikomanagement- und sonstigen Pflichten einhalten. Andernfalls kann auch ein fahrlässiger Verstoß zu einer hohen Geldstrafe führen.

 

Was die Umsatzsteuer betrifft, so könnte diese bald für den Handel mit NFTs gelten. Im Gegensatz zu Kryptowährungen, die als Zahlungsmittel gelten und nicht der Umsatzsteuer unterliegen, können NFTs umsatzsteuerpflichtig sein, wenn der Händler als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt und die interne Transaktion als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden kann Lieferung oder andere Dienstleistungen. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wer den NFT kauft oder wo der Käufer sitzt. Dies kann immer noch ein Problem darstellen, da NFTs in der Regel unter Verwendung von Pseudonymen gehandelt werden. 

 

Ist die Art des Gewerbes festgestellt, ist Gewerbesteuer zu entrichten. Es ist normalerweise 7-18 Prozent. Außerdem können NFT-Trader keine steuerlich absetzbaren Gewinne erzielen, da die Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Aber Verluste lassen sich leicht kompensieren. 

 

Haben Sie Fragen zum Thema NFTs?

Haben Sie noch Fragen zur steuerlichen Behandlung von NFTs oder bestehen Unsicherheiten zur möglichen geldwäscherechtlichen Verpflichtung? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei unter der 04202 / 6 38 37 0 an. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und bestreiten, wenn nötig, für Sie den Rechtsweg.

 

Quellen

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/non-fungible-tokens/besteuerung-nft.html 

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nft-steuerfrei-verkaufen-mhsd.15085f4b-cc45-4bc3-afa6-0272ec1ba024.html 

https://www.cmshs-bloggt.de/steuerrecht/ertragssteuerliche-behandlung-sog-non-fungible-token/