ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater in Hamburg
Rechtsanwalt Helge Schubert

Rechtsanwalt
Helge Schubert

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Rechtsgebiete

Kosten

  • Abrechnung nach Vergütungsgesetz (RVG)
  • Abrechnung nach Stundenhonoraren
  • Abrechnung zum Festpreis

Weitere Informationen über Helge Schubert

Helge Schubert, LL.M. (Tax) - Ihr Spezialist für Steuerrecht

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Fachanwalt für Steuerrecht

 

Herzlich Willkommen!

Als Spezialist und Fachanwalt für Steuerrecht - mit der Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater - kann ich Sie in allen steuerlichen Fragen jenseits der gewöhnlichen laufenden Steuerberatung effizient beraten und vertreten.

In der Wirtschafts- und Steuerkanzlei Kanzlei ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater leite ich am Standort Hamburg den Bereich Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Meine Kollegen und ich betreuen bundesweit sowohl Unternehmen als auch Freiberufler und Privatpersonen.

Rufen Sie mich an, schildern Sie mir Ihr Anliegen oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter Tel: 040 / 414 37 59 -0.

 

Meine Themen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Nachfolgend möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über mein Beratungsangebot geben.

Steuergestaltung, Transaktionen

Von der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen bis zur steueroptimierten Strukturierung Ihres Privatvermögens berate ich Sie individuell in allen Fragen der Gestaltung. Unternehmens- bzw. Anteilsverkäufen sowie Immobilientransaktionen begleite ich von der Planung bis zum Vollzug.

Steuerstreit

Einsprüche gegen Steuerbescheide und Klagen bei den Finanzgerichten gehören zu meinen Kernkompetenzen. Hier profitiere ich besonders von der Kombination aus steuerlichem Wissen und anwaltlicher Erfahrung vor Gericht.

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht können Sie von der vorbeugenden Beratung über die rechtssicher formulierte Selbstanzeige bis zur Verteidigung im Steuerstrafverfahren auf mich bauen.

Bewertungen

Ich bewerte ihre Vermögenswerte nach allen gängigen Bewertungsmethoden - ob für die Abfindung eines Gesellschafters, die Höhe eines Pflichtteils oder für sonstige Zwecke.

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer

Bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gibt es erhebliches Einsparpotential. Dieses nutze ich sowohl bei der gestaltenden Nachfolgeplanung als auch bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen.

Prüfung steuerlicher Einzelfragen

Auch zu einzelnen Fragen, z.B. aus dem Bereich Grunderwerbsteuer bei Immobilientransaktionen oder zur Gewerbesteuerpflicht nehme ich gutachterlich Stellung - gerne auch als Zweitmeinung.

Ausführliche Informationen zu diesen Themen sowie über unsere Kanzlei und mich finden Sie hier: