Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuerrecht

Die von einem Unternehmer anhand des Umsatzes bei erbrachten Leistungen abzuführende Steuer an die Finanzbehörde im Inland, nennt sich Umsatzsteuer. Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. darin enthaltene Umsatzsteuer.

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