Stiftungsrecht

Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht findet seine gesetzliche Reglung in den §§ 80 -88 BGB. Hier wird festgelegt, dass eine rechtfähige Stiftung nur unter der Voraussetzung eines Stiftungsgeschäfts und der Anerkennung durch die Landesbehörde gegründet werden kann. Im Rahmen dieser Landesgesetze werden die Befugnisse der Stiftungsaufsicht festgelegt. Es ist aber zu beachten, dass die Landesgesetze nicht alle Stiftungen betreffen, so unter anderem die Treuhandstiftungen.  Falls Sie diesbezüglich Fragen haben sollten, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt.

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