Kampf gegen Steuerhinterziehung: Kassenbonpflicht bleibt bestehen

Steuerstrafrecht
12.05.202021 Mal gelesen
Vorerst wird es bei der generellen Kassenbonpflicht bleiben.

Vor dem Finanzausschuss ist der Vorstoß der FDP-Fraktion zur Abschaffung der Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbeleges beim Einkauf in Bäckereien gescheitert.

Kritische Stimmen aus der Politik

Bereits seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons. Möglich machte dies ein neues Steuergesetz, das sogenannte Kassengesetz. Damit unterfällt jede Transaktion in Geschäften, Cafes oder Restaurant einer Bonpflicht. Zielsetzung ist dabei insbesondere, die durch manipulierte Ladenkassen verursachte Steuerhinterziehung zu erschweren und so insgesamt Steuerstraftaten zu verhindern.

Doch es regten sich auch kritische Stimmen, denn das neue Gesetz führt auch zu einem erheblichen Anstieg von gedruckten Kassenbelegen. Nicht wenige Politiker befürchteten, dass diese sofort in den Müll landen, wenn der Kunde auf einen Kassenbon verzichtet. Damit stellt sich insbesondere die Frage, ob das neue Gesetz zu vermehrter Umweltverschmutzung führt oder ein wirksames Werkzeug gegen Steuerhinterziehung bietet?

FDP wollte Ausnahmen von der Bonpflicht

Dieser Kritik hat sich auch die FDP angenommen und mit einem Vorstoß versucht, eine Ausnahme von der generellen Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons zu erreichen. Dieser Entwurf sah vor, dass bei kleinsten Einkäufen in Bäckereien keine Kassenbonpflicht bestehen sollte. Vielmehr sollte den Finanzbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, dass sie im Fall des Verkaufes von Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von unbekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen aussprechen können. Bis zuletzt war der Entwurf noch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen worden. Allerdings scheiterte dieser nun am 06.05.2020 im Finanzausschuss. Insbesondere die CDU/CSU wollte an einer generellen Kassenbonpflicht festhalten. Eine wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung könne nur so erreicht werden. Die SPD-Fraktion und Die Linke hatten den Entwurf der FDP ebenfalls abgelehnt. Vorerst wird es also bei der generellen Kassenbonpflicht bleiben.

Kassenbonplficht als wirksames Werkzeug gegen Steuerhinterziehung

Allerdings zeigt die Debatte auch, dass längst noch keine Einigkeit darüber herrscht, wie genau eine generelle Bonpflicht in der Praxis umgesetzt werden soll. Zum einen gibt es derzeit für Händler schlicht das Problem, Unternehmer zu finden, die Kassensysteme mit den erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtungen ausstatten können. Derzeit wird daher diskutiert, ob die Frist zur Umrüstung verlängert werden soll. Bisher räumt das Finanzministerium Händlern ein, bis Ende September 2020 eine Nachrüstung vorzunehmen. Auch wird überlegt, ob anstelle der ausgedruckten Bons eine Alternative besteht. Fraglich bleibt allerdings, warum diese Themen scheinbar erst nach Inkrafttreten der Kassenbonpflicht diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Thema Steuerhinterziehung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html