Eine einfache Scheidung, was passiert in diesem Termin ?

anwalt24 Fachartikel
27.08.2011778 Mal gelesen
Die Trennung, das Ende der langjährigen Beziehung ist oft nur schwer zu verkraften. Im Scheidungstermin ist die Nähe des Ex oft für beide ein großes Thema. Auf welches Geschehen müssen Sie sich rein formal einstellen ? Mediation macht vieles leichter, auch den erneuten Kontakt.

Ein Ehepaar lebt seit vielleicht einem Jahr getrennt. Sie wollen ihre Ehe nicht mehr fortsetzen. Kinder wurden nicht geboren, Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche werden nicht geltend gemacht oder bestehen nicht. Es geht nur um die Scheidung.

 

Eine(r) reicht einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht durch einen Anwalt ein. Das Gericht bestimmt Scheidungstermin. Beide Eheleute werden zum Termin geladen und erscheinen. Die Richterin/der Richter am Amtsgericht stellt die Personalien der Ehegatten anhand der Ausweise fest. Die Formalien des Scheidungsantrags werden überprüft. Der Richter/die Richterin befragt die beiden Ehegatten, ob sie die Ehe als zerrüttet ansehen und nicht mehr fortsetzen wollen. Dies bestätigen die Parteien in aller Regel. Das Gericht lässt die einfache Erklärung der Parteien genügen. Eine Beweisaufnahme findet insoweit nicht statt. Ein etwaiger Versorgungsausgleich, also der gegenseitige Ausgleich der Ansprüche auf Altersversorgung, findet statt oder entfällt, je nachdem.

 

Das Gericht spricht sodann sein Scheidungsurteil. Die Parteien sind geschieden. Die Rechtskraft der Entscheidung tritt mit Rechtsmittelverzicht entweder sofort oder nach ergebnislosem Ablauf der Rechtsmittelfrist ein. Das Scheidungsverfahren ist damit beendet.

 

So einfach ist ein Scheidungsverfahren nur, wenn entweder keine Folgesachen geklärt werden sollen oder müssen, oder wenn die Parteien, etwa im Rahmen einer Mediation, bereits vorgerichtlich eine einvernehmliche Regelung gefunden haben.

 

Für Fragen finden Sie mich unter Tel. 089/182087.

 

Sie können auch die Gruppe "mediatorenaktiv" bei ihrem kostenlosen Infoabend regelmäßig am 1. Mittwoch des Monats um 18.30 Uhr in der Brienner Straße 44 (Ecke Augustenstraße) geschlossen besuchen und dort alle Ihre Fragen zur Mediation und außergerichtlichen Konfliktbeilegung an einen oder mehrere Mediatoren stellen.

 

Am besten bringen Sie gleich Ihren Konfliktpartner mit. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Streitigkeiten, die sich oft einvernehmlich besser lösen lassen, als bei Gericht.

  

Erich Kager

Rechtsanwalt und Mediator

www.ra-kager.de

www.mediatorenaktiv.de