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OLG Düsseldorf: Kein Betreuungsbonus und volle Anrechenbarkeit des Gehaltes, wenn kinderbetreuender Elternteil neben Kinderbetreuung arbeitet
Arbeitet jemand neben der Betreuung eines 3-jährigen Kindes, indiziert dies die Vereinbarkeit der Tätigkeit mit den Belangen des Kindes. Ein Betreuungsbonus oder nur eine Teilanrechnung der tatsächlich erzielten Einkünfte kommt deshalb im Regelfall nicht in Betracht.
BGH-Urteil: Befristung des Krankenunterhaltes einzelfallabhängig
Die Befristung des Krankenunterhaltes ist grundsätzlich möglich. Sie hängt davon ab, ob aus der Ehe ehebedingte Nachteile entstanden sind. Außerdem ist die nachehehliche Solidarität zu berücksichtigen.
BGH-Grundsatzurteil vom 18.03.09 (XII ZR 74/08): Strengere Regeln für den Betreuungsunterhalt - Frühere Erwerbsobliegenheit möglich
Danach muß ein kinderbetreuener Elternteil besondere Gründe darlegen und beweisen, die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltes über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus spreche. Liegen diese Gründe nicht vor, muß der betreuende Elternteil früher Vollzeit arbeiten gehen.
Kammergericht Berlin: Unterhaltsberechtigter muß das Kind nicht in eine ganztägige Fremdbetreuung zu geben, um selbst Vollzeit zu arbeiten.
Nach der Scheidung muß der betreuende Elternteil das achtjährige Kind nicht ganztägig von Dritten betreuen lassen, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
Neue Düsseldorfer Tabelle (01.01.2009) – Mehr Geld für Kinder ab dem 12. Lebensjahr
Das OLG Düsseldorf hat bekannt gegeben, daß sich die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2009 ändert. Damit reagiert das Gericht auf die Änderung des Kindergeldes sowie auf die Änderung der Kinderfreibeträge. Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr (3. Einkommensgruppe) gibt es mehr Unterhalt, für die jüngeren etwas weniger.
a) Rechtlicher Hintergrund:
Neue familienrechtliche Vorschriften im Jahre 2009: höheres Kindergeld, Kinderunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, neues Verfahrensrecht
Nach dem das Jahr 2008 mit der Unterhaltsreform erhebliche Änderungen gebracht hat, wird das Jahr 2009 noch mehr Neuerungen bringen. Höheres Kindergeld, neuer Kindesunterhalt, Reform der Versorgungsausgleich und des Zugewinnausgleich sowie ein neue Familienverfahrensrecht. Dieser Text soll Ihnen einen kurzen Überblick geben.
Elternunterhalt - was kann auf mich zukommen?
Eltern haben gemäß §§1601 ff BGB Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen Ihre eigenen Kinder. Dazu müssen die Eltern bedürftig sein und die Kinder leistungsfähig. Dieser Beitrag soll einen Überblick geben:
1) Wer muß Unterhalt zahlen?
Verwandte im gerader Linie - d.h. Eltern und Kinder - müssen sich gegenseitig Unterhalt zahlen (§1601 BGB). Beim Elternunterhalt werden Kinder verpflichtet, ihren eigenen Kinder Unterhalt zu zahlen.
OLG Köln - Kinderbetreuender Elternteil muß nicht nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes vollschichtig arbeiten
Das OLG Köln hat entschieden, daß ein Ehegatte keine Vollzeiterwerbsobliegenheit nach der Scheidung hat, wenn das jüngste Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat; dies soll sogar gelten, wenn entsprechende Möglichkeiten der Kindebetreuung bestehen. auch nach neuem Recht ist von einem stufenweisen Übergang in die Vollerwerbstätigkeit auszugehen.
1. Sachverhalt