... ist ausweislich einer derzeit wohl mehrfach von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner versandten Abmahnung der Titel eines Albums, bezogen auf welches die Firma DigiProtect das alleinige Recht zur öffentlichen Zugägnlichmachung besitzt.
Der Adressat der Abmahnung soll eine UNterlassungserklärung abgeben und zudem einen Betrag in Höhe von 480,- Euro bezahlen. Dies ist ein Vorschlag für eine aussergerichtliche Einigung.