Es scheint derzeit wieder eine ganze Reihe an Abmahnungen u.a. der Rechtsanwaltskanzlei CSR versandt worden zu sein.
Immer wieder fällt dabei auf, dass direkt Rechtsverstöße an mehreren Filmwerken Gegenstand der Abmahnungen sein sollen. Die durch die Abmahner in dem Bereich der pornographischen Filmwerke aufgestellten Zahlungsforderungen variieren dabei von 600,- Euro bis weit über 2.000 Euro.
Wichtig ist, dass Sie als Adressat eines solchen Schreibens nicht direkt mit der abmahnenden Seite Kontakt aufnehmen sollten.
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Feil Rechtsanwälte
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Weitere wichtige Hinweise zur Abwehr von Abmahnungen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/eine-urheberrechtsabmahnung-ist-keine-bagatelle und unter www.die-abmahnung.de sowie www.abmahnung-blog.de.