Abmahnung in Sachen "Mutterschutz, Atze Schröder", durch Waldorf Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
20.11.20091513 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit auch Verstöße gegen das Urheberrecht betreffend des oben genannten Werkes ab. Hierbei tritt die Kanzlei Waldorf für die Sony Music Entertainment Group GmbH auf.

Behauptet wird, dass der Adressat der Abmahnung die Rechte an dem Werk "Mutterschutz, Atze Schröder" durch unerlaubte Verwertung beeinträchtigt habe.

In der Folge soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag in Höhe von 856,- Euro zahlen. Der Betrag soll dabei Gegenstand eines Vergleichs sein. Es wird in Aussicht gestellt, dass die Kosten jedenfalls insgesamt höher ausfallen würden, wenn man sich nicht auf diesem Wege einlässt.

Bitte lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie selbst auf irgendeine Weise mit der Seite der Abmahnenden in Kontakt treten. Leider haben wir es schon häufig erlebt, dass es um so schwerer wird, sich gegen Forderungen zu verteidigen, wenn der Abgemahnte selbst evtl. versehentlich Informationen an die Abmahner gibt, die evtl. unzutreffend sind.

Wir beraten deutschlandweit:

Feil Rechtsanwälte

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