"Horst Schlämmer - Isch kandidiere" von Constantin Film Verleih und Waldorf Rechtsanwälte

Internet, IT und Telekommunikation
11.11.20091477 Mal gelesen

Der in der Überschrift genannten Titel benennt einen weiteren Film, der angeblich von Rechtsverletzungen im Rahmen der Bereistellung in Tauschbörsen betroffen sein soll.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt diesbezügliche Verstöße ab und fordert zur Erledigung der Sache eine Unterlassungserklärung und einen Betrag in Höhe von 956,- Euro von den Adressaten der Abmahnungen.

Die Summe der Zahlung soll sich aus einem Betrag in Höhe von 506,00 Euro für Anwaltskosten und 450,00 Euro als Schadensersatz zusammensetzen.

Es ist jedenfalls nicht sinnvoll, die den Abmahnungen beigefügten Schreiben an die Abmahner oder deren Vertreter zu übersenden, ohne sich vorher beraten zu lassen. Zumeist bestehen Möglichkeiten, die aus der ohnehin schon misslichen Situation resultierenden Folgen einzugrenzen.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
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weitere Informationen zum Thema Abmahnungen:
www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de