Frauenarzt & Manny Marc

Internet, IT und Telekommunikation
25.11.20091308 Mal gelesen

... ist ausweislich einer derzeit wohl mehrfach von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner versandten Abmahnung der Titel eines Albums, bezogen auf welches die Firma DigiProtect das alleinige Recht zur öffentlichen Zugägnlichmachung besitzt.

Der Adressat der Abmahnung soll eine UNterlassungserklärung abgeben und zudem einen Betrag in Höhe von 480,- Euro bezahlen. Dies ist ein Vorschlag für eine aussergerichtliche Einigung.

Interessant ist an der vorliegenden Abmahnung zumindest auch der Umstand, dass augenscheinlich nicht ein Album - wie es in der Abmahnnug gesagt wird - sondern eineSingle- CD den entsprechenden Titel trägt...

Treten Sie möglichst nicht selbst mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt. Lassen Sie sich jedenfalls zuvor hinsichtlich der Reaktionsmöglichkeiten beraten.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de.

 
Feil Rechtsanwälte
 
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