Einstweilige Verfügung nach Filesharing- Abmahnung

Abmahnung Filesharing
18.11.20091865 Mal gelesen

Wie anderenorts berichtet, hat das LG München in einer Entscheidung vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09, einem Betroffenen mittels einstweiliger Verfügung verboten, den Titel "Evacuate The Dancefloor"über eine Tauschbörse im Internet anzubieten.

Vorangegangen war eine urheberrechtliche Abmahnung, bei der ebendieses Verhalten angezeigt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wurde.

Nach uns vorliegenden Informationen wurde daraufhin eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht. Trotzdem kam es zu dieser Entscheidung. Nach Ansicht des Gerichts war trotz der Schutzschrift keine andere Entscheidung zu treffen.

Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Betroffenen Kosten von weit über 1.000 EUR nach sich zieht. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei Nümann Lang erstritten.

Fazit: Auf die richtige Reaktion kommt es bei einer Abmahnung an. Eine gerichtliche Entscheidung zu provozieren sollte vorher gut überlegt sein.

Lassen Sie sich jedenfalls vor einer Reaktion auf eine Abmahnung beraten!

 

Feil Rechtsanwälte

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