Bushido und die Kunstfreiheit

Bushido und die Kunstfreiheit
23.07.2013645 Mal gelesen
Die Diskussion taucht derzeit überall in den Medien auf: Darf der Skandal-Rapper Bushido in seinem Song in derber Weise über Politiker herziehen, ihnen sogar mit Straftaten drohen?

Bushido und die Kunstfreiheit

Die Diskussion taucht derzeit überall in den Medien auf: Darf der Skandal-Rapper Bushido in seinem Song in derber Weise über Politiker herziehen, ihnen sogar mit Straftaten drohen? So ist es geschehen im kürzlich im Internet erschienen Video "Stress ohne Grund", das Äußerungen enthält wie "Ich schieß auf Claudia Roth, sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz", "Du wirst in Berlin in deinen Arsch gefickt wie Wowereit" und "Ich will, dass Serkan Tören jetzt ins Gras beißt".

 

Kunst darf auch nicht alles

Grundsätzlich kann sich ein Künstler wie Bushido zwar auf die Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG berufen: Denn diese schützt alle, die sich in und mit Hilfe von den Medien künstlerisch betätigen. Auch die Meinungsfreiheit steht dem Musiker zur Seite, der öffentlich zu einem Thema - hier etwa dem Thema Homosexualität - seine Ansichten verbreitet. Schranken sind der Kunstfreiheit jedoch dann gesetzt, wenn die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer - nämlich zum Beispiel die von Frau Roth, Herrn Wowereit und Herrn Tören -  aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG berührt werden. Es muss dann im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Grundrechten gemacht werden. Diese dürfte hier aber angesichts der schweren Beleidigungen und möglichen Erfüllung von Straftatbeständen (Beleidigung, § 185 StGB, Drohung, § 241 StGB) wohl zu Gunsten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen ausfallen. Somit werden die betroffenen Politiker wohl nicht nur zivilrechtlich (Unterlassung, Schadensersatz), sondern auch strafrechtlich - in Form der Erstattung einer Anzeige wegen Beleidigung gegen die Äußerungen vorgehen können. Letzteres soll ja bereits geschehen sein.

 

Politiker müssen mehr ertragen

 Dies gilt auch vor dem Hintergrund zweier Besonderheiten: Zum einen nämlich müssen Politiker im Gegensatz zu "normalen, unbekannten Menschen" mehr ertragen als andere. Denn schließlich sind sie aufgrund ihrer besonderen öffentlichen Position als Politiker der Kritik durch die Allgemeinheit stärker ausgesetzt. Hierzu gehört auch, dass sie selbst sich freiwillig in die Öffentlichkeit begeben und dort kritikfähige Äußerungen tätigen. Zum anderen besteht auch bei ihnen deshalb eher die Möglichkeit, dass sie selbst sich über einen Künstler kritisch äußern - wie es im Fall von Bushido schon des Öfteren vorkam, etwa im Zusammenhang mit der Verleihung des Integrationspreises. Hierzu hatte sich auch Claudia Roth geäußert. In diesem Fall muss es dem Kritisierten offen stehen, sich gegen derartige Äußerungen zu verteidigen bzw. selbst Kritik zu äußern, sie haben dann ein sog. Recht zum Gegenschlag. Dass schwere Beleidigungen oder Drohungen jedoch nur deshalb gerechtfertigt sein sollen, weil es sich um Politiker handelt und diese sich selbst zuvor kritisch zur Verleihung eines Integrationspreises an einen Künstler mit frauenfeindlichen Texten geäußert haben, davon kann im vorliegenden Fall offensichtlich keine Rede mehr sein.

 

Jugendschutz geht vor

 Auch aus jugendschutzrechtlicher Sicht dürfte das Lied nicht mehr zulässig sein, denn aufgrund seiner zur Gewalttätigkeit anreizenden Texte liegt ein Fall des § 18 Abs. 1 JuSchG vor. Genau so sah es auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und hat das Album "NWA", der den umstrittenen Titel enthält, jetzt auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Damit darf die CD wegen der jugendgefährdenden Wirkung sowie der Diskriminierung von Frauen und Homosexuellen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Dies war übrigens nicht das erste Bushido-Album, das auf dem Index landete.

 

Bushido und die Abmahnungen wegen illegalen Downloads (Filesharing)

Bemerkenswert ist, dass der Gangstarapper Straftaten in seinen Songs verherrlicht. Wer jedoch in Tauschbörsen die Musiktitel von Bushido illegal downloaded, wird erbarmungslos von dem Bushido Label Ersguterjunge wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt und erhält von den Anwälten Abmahnschreiben mit Forderungen von mindestens 450 EUR für einen einzigen Musiktitel!

 http://abmahnung-hilfe.info/abmahnung-bindhardt-lenz/

Und Bushido hat trotzdem etwas davon

Bushido wird wegen dieser Geschichte allerdings nicht nur Grund zur Klage haben. Denn aufgrund seiner Texte ist er aktuell in den Medien aufzufinden wie kein zweiter Künstler. Damit hat er enorme Aufmerksamkeit erregt, was sich entsprechend auf die Verkaufs- und Besucherzahlen bei Konzerten auswirken dürfte.

 

Selbst wenn Jugendliche das Album nicht legal käuflich erhalten, so ist der Anreiz für die Zielgruppe entstanden, es sich eben illegal in einer Tauschbörse herunterzuladen - und dann stehen auch schon die Anwälte des Bushido Labels parat um die kleinen "Gangstas" mit völlig überhöhten Abmahnforderungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zu überziehen.

 

Umsatzeinbußen muss Bushido sicherlich nicht befürchten.

 

Sind Sie von Abmahnungen wegen illegalen Downloads in sog. Tauschbörsen betroffen?

 

Sind Sie Opfer von Beleidigungen in der Presse geworden? Oder wurden Sie im Facebook oder auf Blogs diskriminiert oder beleidigt? Bei rechtlichen Fragen zum Thema Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Medienrecht unterstützen wir Sie gerne.

 

Sie können uns telefonisch unter 030/206 269 22 oder per E-Mail mail@ra-scharfenberg.com erreichen.

 http://abmahnung-hilfe.info

 http://ra-scharfenberg.com