Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

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12.06.2012797 Mal gelesen
Laut des Statistischen Bundesamts DESTATIS kam es im Jahr 2011 zu mehr als 2,3 Millionen polizeilich erfassten Verkehrsunfällen. Über 300.000 Unfälle beinhalteten einen Personenschaden. In solchen Fällen kann der Geschädigte neben Schadensersatzansprüchen für das Kraftfahrzeug auch Schmerzensgeld verlangen. Was Schmerzensgeld ist und wonach sich die Höhe des Schmerzensgeldes richtet soll im Folgenden erörtert werden.

Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall

Laut des Statistischen Bundesamts DESTATIS kam es im Jahr 2011 zu mehr als 2,3 Millionen polizeilich erfassten  Verkehrsunfällen. Über 300.000 Unfälle beinhalteten einen Personenschaden. In solchen Fällen kann der Geschädigte neben Schadensersatzansprüchen für das Kraftfahrzeug auch Schmerzensgeld verlangen. Was Schmerzensgeld ist und wonach sich die Höhe des Schmerzensgeldes richtet soll im Folgenden erörtert werden.

Wann kann Schmerzensgeld verlangt werden?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung des Betroffenen für immaterielle Schäden. Dabei dient das Schmerzensgeld der Wiedergutmachung des Geschädigten als sogenannte Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Einer der Hauptanwendungsfälle ist der Anspruch wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit durch unerlaubte Handlung, gemäß § 823 BGB. Auch bei Mobbingfällen, Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz und bei vertaner Urlaubszeit können Schmerzensgeldansprüche bestehen. Allerdings muss man beachten, dass Schmerzensgeldansprüche nur dann geltend gemacht werden können, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt, vgl. § 253 BGB.

Wonach bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes?

Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt, sofern sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen, gem. § 278 ZPO im Ermessen des Gerichts. Dabei spielen folgende Kriterien eine wesentliche Rolle zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs:

  • Umfang, Art und Dauer der Verletzung
  • Verschulden und Mitverschulden des Schädigers und des Geschädigten
  • Umfang der Schmerzen des Geschädigten
  • Zu erwartende optische und psychische Beeinträchtigungen
  • Verhalten des Schädigers bei und nach der Tat
  • Vermögensverhältnisse des Schädigers

Eine Richtlinie für die Höhe des Schmerzensgeldes bietet ein Schmerzensgeldkatalog. Hierbei handelt es sich um gesammelte Entscheidungen der Gerichte  zu ausgeurteilten Schmerzensgeldern. Ein Schmerzensgeldkatalog listet die einzelnen Verletzungsarten mit dem jeweils zugesprochenen Schmerzensgeld auf und bilden so einen Vergleichswert. Allerdings ist kein Fall gleich, man muss immer den Einzelfall betrachten. Für die Ermittlung des Schmerzensgeldanspruchs sind daher stetz die oben genannten Kriterien heranzuziehen.

Erleichterte Anspruchsvoraussetzungen bei Fahrzeughaltern

Die Fahrzeughalterhaftung nach § 7 StVG erfordert im Gegensatz zu einem Anspruch aus unerlaubter Handlung nach §823 BGB kein Verschulden. Es handelt sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, die kein verkehrswidriges Verhalten erfordert. Die Anforderungen für einen solchen Anspruch sind damit wesentlich günstiger für den Geschädigten. Solange der Unfall nicht durch höhere Gewalt  verursacht worden ist, haftet der Fahrzeughalter.

Praktische Tipps

Wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sind Sie in Bezug auf die Intensität der Schmerzen Darlegungs- und Beweispflichtig. Machen sie am besten gleich nach dem Unfall ein Foto ihrer Verletzungen und gehen sie alsbald zum Arzt. Sammeln Sie die Belege ihres Krankheitsverlaufs, wie etwa ärztliche Gutachten, Bescheinigungen der Krankenhausaufenthalte, psychologische Gutachten, Krankheitsausfälle, Apothekenrechnungen und ärztliche Verschreibungen. Dokumentieren Sie die Entwicklung ihrer Verletzungen fotografisch.

All diese Materialien werden es Ihnen erleichtern, Umfang und Dauer der Schmerzen zu belegen und so das Gericht über die Schwere Ihrer Verletzungen zu überzeugen.

 

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