Wann kommt die Reform der Grundsteuer? Kommunale Spitzenverbände gehen auf die Barrikaden

Grundsteuerrecht
15.01.20184165 Mal gelesen
Die Kommunen fordern neue Werte für die Grundsteuer und das Bundesverfassungsgericht prüft bereits die bestehende Regelung. Sind diese noch mit dem Grundgesetz vereinbar? Bisher stützen sich die Bewertungen für die Grundsteuer noch auf Wertverhältnisse, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen.

Diese Werte müssen in Zukunft aktualisiert werden, fordern Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden.  

Veraltete Bewertungsgrundlagen führen zu ungleicher Besteuerung

Seit nunmehr 20 Jahren werde über eine Reform der Grundsteuer gesprochen. Nun fordern die Spitzen der Deutscher Kommunalverbände eine endgültige Neubewertung. Nach ihren Vorstellungen soll die Reform insgesamt nicht zu einer höheren Belastung der Grundstücks- und Immobilienbesitzer führen, sondern nur die Verzerrungen, die durch eine jahrzehntelang unterbleibende Neubewertung von Grundstücken und Immobilien aufgetreten ist, ausgleichen. 
Ziel ist es insgesamt ein gerechte Berechnung der Grundsteuer zu erreichen. Dafür müssten alle rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden. Vielleicht der Hauptgrund, warum bislang nur geredet aber nicht gehandelt wurde.

BVerfG mit Grundsteuer-Frage befasst

Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich in Zukunft mit dem Thema einer Neuregelung der Grundsteuer befassen müssen. Vom Bundesfinanzhof sind Vorlagen zur Grundsteuer eingereicht worden, die die zugrundeliegenden Einheitswerte zur Berechnung für verfassungswidrig halten. Zudem sind mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden. Eine schnelle Entscheidung ist allerdings nicht zu erwarten.

Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer

Nicht verwechselt werden sollte die Grundsteuer übrigens mit der Grunderwerbsteuer. Bei dem Erwerb einer Immobilie fällt, je nach Bundesland, eine Grunderwerbsteuer an. In Hamburg sind beispielweise 4,5 Prozent, in Berlin 6 Prozent des Kaufpreises abzuführen.  Diese Steuer ist folglich auch nur einmalig beim Kauf zu entrichten.

Nähere Informationen zur Grunderwerbsteuer finden sie hier: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern/grunderwerbsteuer.html

Die Grundsteuer dagegen ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung und fällt damit jährlich an. Berechnet wird die Steuer durch den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert. Für jede Gemeinde entsteht im Ergebnis aber ein individueller Hebesatz, wodurch die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich ausfällt.  Diese Einheitswerte, mit denen die kommunale Steuer berechnet wird, beziehen sich bei Immobilien in Westdeutschland auf Preise aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland auf Werte aus dem Jahr 1935. 

Kritik an den Forderungen nach einer Reform

Trotz der ungleichen Steuerbelastung gibt es auch zahlreiche  Stimmen, die sich gegen Reformvorschläge stellen.  Denn für die neue Ermittlung der Bewertungsgrundlagen müsste eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke stattfinden. Mit dieser komplizierten Sachwertermittlung seien die bereits jetzt überlasteten Finanzämter gänzlich überfordert.

Auch viele Immobilienbesitzer fürchten sich vor einer Neubewertung, weil sie erwarten, im Zweifel draufzuzahlen. Gerade Eigentümer von Immobilien in teureren Lagen müssen sich dann auf eine höhere Belastung durch die Grundsteuer einstellen. Grund dafür sind die gestiegenen Grundpreise, die im Ergebnis zu einer höheren Besteuerung führen würden.

Viele Kritiker plädieren daher für eine einfache Bodensteuer. Diese könne nach ihrer Ansicht viele  Probleme der Grundteuer auf einen Schlag beseitigen. Sie wäre einfach ermittelbar, gerecht und würde dazu noch steuerliche Anreize für Grundstücksbebauung bieten.

Es bleibt abzuwarten, ob das Mammutprojekt der Reform der Grundsteuer in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich in den Fokus rückt.