Immobilienbesteuerung beim Bundesverfassungsgericht unter der Lupe

Grundsteuerrecht
22.01.201888 Mal gelesen
Die Debatte um die Berechnung der Grundsteuer hat nun auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erreicht. Die Einheitswerte, die für die Kommunen als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer dienen, stehen seit längerer Zeit in der Kritik.

Ob diese Werte heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen, steht nun bei den Richtern in Karlsruhe auf dem Prüfstand.

Die Problematik der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt (nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln). Berechnet wird die Steuer durch den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert. Diese Werte, mit denen die kommunale Steuer berechnet wird, beziehen sich allerdings auf teilweise fast 70 Jahre zurückliegende Bewertungsgrundlagen. 
Wie sich diese Zahlen für eine Berechnung noch rechtfertigen lassen, wird seit langem öffentlich diskutiert.
Schon Anfang 2017 wurden mehrere Verfahren zu diesem Thema vor dem BVerfG verhandelt. Auch wenn die Entscheidungen noch lange auf sich warten lassen werden - Die Entscheidungen werden dabei große Bedeutungen für Immobilienbesitzer, Kommunen und Mieter haben.

Gerechtes Steuerrecht bei Immobilien?

Dass die Berechnung der Grundsteuer auf veraltet Zahlen zurückgeht und daher im Ergebnis nicht mehr zeitgemäß ist, ist wohl allen klar. Dennoch herrscht keine Einigkeit bei Politik und Verbänden darüber, wie das Problem in Zukunft gelöst werden sollte.
Mittels der Grundsteuer fließen im Jahr fast 14 Milliarden Euro in die Kassen von Städten und Gemeinden. Vertreter von Bund und Ländern fürchten bei einer erklärten Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte einen totalen Ausfall der Grundsteuer. Dies würde ein Minus von rund 10% der Steuereinnahmen in Städten und Gemeinden bedeuten.

Zudem warnen Kritiker vor einer höheren Belastung für Immobilienbesitzer und Mieter, da sie bei einer Neubewertung im Zweifel draufzahlen müssten. Grund dafür sind die gestiegenen Grundpreise, die im Ergebnis zu einer höheren Besteuerung führen würden.

Forderung nach einheitlicher Bodensteuer

Um im Ergebnis eine Veränderung des Gesamtsteueraufkommens zu verhindern, fordert unter anderem auch der Deutsche Mieterbund, die Grundsteuer künftig als Bodensteuer zu erheben. Damit würden die Gebäude bei der Berechnung der Steuer außen vor bleiben und nur die Bodensteuer anhand von Bodenrichtwerten ermittelt werden.
Bei einer Nebenrechnung der Grundsteuer müssten alle rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden. Dieser immense bürokratische Aufwand würde bei einer Bodensteuer geringer ausfallen.

Verfassungswidrigkeit könnte schwerwiegende Folgen haben

Auch wenn die Entscheidungen aus Karlsruhe noch etwas auf sich warten lassen werden - schon jetzt kündigte der Vorsitzende des ersten Senates an, dass das BVerfG, sollte es einen Verfassungsverstoß feststellen, entscheiden müsse, wie mit der Zeit bis zu einer Neuregelung umzugehen wäre. Denn auch Gesetzgebungsverfahren und die Umsetzung einer Neuregelung würden mehrere Jahre andauern. Es muss daher auch entschieden werden, wie dann mit bereits erlassenen Steuerbescheiden umzugehen ist.

Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern.html