Der Familienrichter, seine Rechtsüberzeugung, der Federstrich des Gesetzgebers, das Unterhaltsrecht und unsere lieben Kleinen: Ein offener Brief an Familienrichter

11.01.2010 1863 Mal gelesen
Unser Familienrecht zwingt uns alle zum Tanz um die Kinder wie weiland das Volk Israel um das Goldene Kalb getanzt hat. Kaum eine Entscheidung ohne Kinderschutzbund, Verfahrenspfleger, Kinderpsychologen, wo es um Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgegrecht oder auch nur Umgangsrechte geht in Familien, in denen der sonstige Hintergrund eigentlich unproblematisch ist. Da wird alles aufgetrieben, was aufgetrieben werden kann, aber die Frage, ob es vielleicht gut und richtig für die Kinder ist, dass sie sich auf längere Sicht noch in der Obhut eines Elternteils wissen, der hinreichend Zeit für sie hat und in der Lage ist, sich um ihre Sorgen und Nöte zu kümmern (O-Ton BVerfG) interessiert nicht mehr, seit Kinder im Alter von drei Jahren in den Hort und deren Mütter in den Billigarbeitsplatz gezwungen werden.


 Sehr geehrte Damen und Herren Familienrichter, da wenige von Ihnen schon vor 1998 - der "Reform" des Kindschaftsrechts - das Familienrecht beackert haben, möchte ich Ihnen nach dem Jahreswechsel ein wenig Nachdenklichkeit verschaffen, über die Wahrhaftigkeit des Gesetzgebers, Halbwertzeiten von Ansichten, und Sie durchaus ein wenig verunsichern in Bezug auf vermeintliche Gesetzestreue. Bis 1998, sehr geehrte Damen und Herren Richter, hat nach Maßgabe der damaligen Fassung des § 1671 Abs. 1 BGB der Familienrichter einem Elternteil das Sorgerecht entziehen müssen. (Selbstverständlich auf der Grundlage einer gewissenhaften Prüfung, welcher Sorgerechtsentzug dem Wohl des Kindes am ehesten entsprach) Selbstverständlich haben sich Ihre Vorgänger immer die allergrößte Mühe gegeben, sorgfältig geprüft, und in etwa 99,9 % aller Fälle dem Vater das Sorgerecht entzogen. Das war so faktisch seit 1949, ausdrücklich neu zementiert 1977. In den bald fünfzig Jahren bis 1998 sind zwei komplette Generationen von Scheidungskindern aufgewachsen. Mehrheitlich müsste gegenwärtig Deutschland bestimmt sein von zwei Generationen im Erwerbsleben stehender Menschen, die die übelsten seelischen Schäden mit sich herumschleppen, weil sie de jure und de facto vaterlos aufgewachsen sind.  Signifikant häufiger müssten die so vaterlos aufgewachsenen Kinder und die Kinder solch vaterlos aufgewachsener Kinder als problembelastete seelische Krüppel herumlaufen, wenn man der Psychologengilde folgen wollte. Es wäre zum Beispiel zu erwarten, dass die so Betroffenen häufiger in unseren Scheidungspraxen herumsäßen. Ich habe in 36 Berufsjahren Gespräche mit weit über 4000 Scheidungswilligen geführt, selten kürzer als zwei Stunden, und kann das schiere Gegenteil feststellen. Mädchen vor allem ? so sieht es aus - profitieren sogar tendenziell vom Aufwachsen im vaterlosen Haushalt, orientieren sich am Leitbild einer starken Mutter, während Buben tatsächlich Probleme haben, die aber nicht so sehr vom "Vaterverlust" herrühren, als vielmehr durch den Umstand bedingt sind, dass insgesamt Männer im Leben von Kleinst-, Klein- und Schulkindern so gut wie nicht auftauchen: Im Kindergarten haben wir Erzieherinnen, in der Grundschule Lehrerinnen, in Hauptschule, Realschule Gymnasium tauchen überhaupt die ersten Lehrer (männlich) auf. So lebt denn heute - männlicherseits - die zweite Generation "Sensibelchen" hierorts, gepampert, Hotel Mama liebend, angepasst, aber kaum wetterfest, von Frauen dressiert zum "Liebsein", also komplett ausgebremst und deshalb hyperaktiv, deswegen mit Ritalin vollgestopft. Nach dem heutigen Stand der "Wissenschaft"  insbesondere was der Gesetzgeber und die Gesundheitsapostel unter den Bürokraten, die Medien und die Desinformationsgesellschaft uns tagtäglich aus der Medizinerecke manipulativ-repetetiv gebetsmühlenartig vorleiern und verbieten wollen ? müssten wir alle, die in den Fünfzigern bis Anfang der Achtziger aufgewachsen sind, schon längst tot sein.Unsere Kinderbetten waren mit bleihaltigen Farben bemalt und Formaldehyd sickerte aus jeder Pore. Ganz zu schweigen vom Tapetenleim, dem Kleber des Linoleums oder den PVC-Dämpfen des Stragula, in die wir gewöhnlich mit den Fingernägeln Löcher pulten. Wasserfeste Filzstifte hatten berauschende Ausdünstungen die einen echt benebelten. Wer erinnert sich noch an den leicht salzigen Geschmack des abzuleckenden Tintenkillers?Von Kindersicherung an Steckdosen, Medizinflaschen, Schranktüren und Schubladen keine Spur. Messer, Schere, Gabel, Streichhölzer, Kerzen und Licht wurden uns zwar verboten, doch meistens mussten wir uns erst einmal daran verletzten um es zu wissen und zu kapieren. Learning by doing!Unsere Fahrräder, Roller und Rollschuhe fuhren wir ohne Ellbogen-, Knie-, Handgelenk- oder Kopfschutz. Die Risiken per Anhalter in den nächsten Ort zu fahren waren uns unbekannt und um Geld zu sparen im Ausgang, standen wir jedes Wochenende mit dem Daumen hoch an der Strasse! In den Autos meiner Eltern erinnere ich mich weder an einen Sicherheitsgurt, noch an Airbags, Kopfstützen, ABS oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen. Die Tempolimiten waren einfach zu merken: 60 km/h innerorts, ansonsten unbeschränkt . Basta.Man saß zwar als Kind hinten, nicht der Sicherheit wegen, sondern weil die vorderen Plätze privilegiert und deshalb für die Eltern reserviert waren. Es gab jedoch nichts Schöneres, als an einem heißen Sommertag seinen Kopf aus dem Fenster, welches sich damals noch komplett runterkurbeln ließ, des fahrenden Autos zu strecken und sich den Fahrtwind ins Gesicht blasen zu lassen, so dass man kaum noch Luft bekam.Wasser haben wir direkt aus dem Gartenschlauch, dem Bach oder dem Dorfbrunnen getrunken und nicht aus einer Flasche. Wahnsinn! Und Nielen, eine Waldrebe, haben wir auch bereits mit zehn Jahren geraucht, obwohl dies fürchterlich auf der Zunge brannte. Ja, wir hatten noch unsere Initiationsrituale, frei vom Überwachungs- und Kindermädchenstaat oder überbesorgter Eltern.Wir aßen fettige Schmalznudeln und frischgebackenes Brot, fingerdick mit Butter beschmiert, dazu gab es überzuckerte Limonaden in drei Geschmackssorten, künstlich gefärbtes Tiki-Pulver oder den zähflüssigen Sirup TriTOP, das wir in Wasser oder Milch auflösten, um ein zuckerhaltiges Getränk zu erhalten. Zu fett geworden sind wir deswegen nicht, denn wir waren stets draußen und in spielerischer Bewegung. Wir haben zu fünft aus einer Limoflasche getrunken und es ist tatsächlich keiner daran gestorben.Tagelang bastelten wir an Seifenkisten oder Ähnlichem, wir schraubten, schnitzten und sägten an rostigem Schrott und splitterigem Holz in unseren kurzen Hosen und Sandalen ohne Socken. Unvergesslich die Momente, als wir dann die Hügel runtergebrettert sind, bloß um festzustellen, dass wir die Bremsen vergessen hatten. Nachdem wir ein paar Mal in der Böschung gelandet waren, haben wir wiederum gelernt, auch dieses Problem zu lösen.Wir gingen in der Früh aus dem Haus, spielten den ganzen Tag und unterbrachen unser Tun im Höchstfalle aus Hunger und den daraus resultierenden Essenspausen und kamen erst wieder heim, als es zu dunkel wurde, den Fuß- oder sonstigen Ball noch richtig sehen zu können. Wir waren nicht zu erreichen, denn wir hatten keine Handys! Das war der Normalfall und keiner dachte an die Aufsichtspflicht der Eltern, um diese einzufordern und die Kinder vom Leben und Entfalten abzuhalten.Wir waren auch draußen, wenn es regnete oder schneite und keiner holte sich eine Allergie oder Erkältung, denn wir waren genügend abgehärtet. Gelegentlich, wenn wir zu stark durchnässt waren, gingen wir zu einem nach Hause und spielten Monopoly oder Mensch ärgere dich nicht, Mühle oder Dame und bauten mit Matchbox Autos und Legoklötzen ganze Städte auf.Wir überlebten die Absenz von Play-Stations und Nintendo, X-Boxen und Videospiele, PCs und Internetzugang, 100 Fernsehkanälen und Surround Stereo-Anlagen.Ins Kino zu gehen war jedesmal ein besonderes Ereignis, wofür man sich ganz besonders herausputzte und das einem voller Vorfreude den Magen mit Schmetterlingen füllte. Es gab damals noch Vorfilme, die oft eine Überraschung wert waren, weil keiner wusste was zu erwarten war und wenn zufällig ein Micky Mouse, Donald Duck oder sonstiger Walt Disney-Film dabei war, dann lohnte sich so ein Kinobesuch gleich doppelt. Wir hatten Freunde! Wir gingen raus und haben uns diese Freunde gesucht. Ohne Chat im Internet, sondern von Angesicht zu Angesicht. Wir haben Fußball gespielt mit allem was sich kicken ließ und wenn einer einen echten Lederball hatte war er der King und durfte immer mitspielen, egal wie schlecht er war.Um im Verein mitspielen zu dürfen gab es Aufnahmeprüfungen, die nicht jeder bestanden hat. Wer es nicht geschafft hat, lernte mit der Enttäuschung umzugehen. Wir spielten Völkerball bis zum Umfallen und manchmal tat es weh, wenn man abgeworfen wurde. Wir sind von Bäumen und Mauern gestürzt, haben uns geschnitten, aufgeschürft, uns die Knochen gebrochen und uns die Zähne ausgeschlagen. Wir hatten Unfälle! Es waren einfach Unfälle an denen wir selbst Schuld waren und an denen wir wuchsen. Es gab niemanden, den man dafür verantwortlich halten konnte und vielleicht sogar noch vor den Kadi zerrte.Wer erinnert sich noch an Unfälle? Unsere Knie und Knöchel waren von Frühjahr bis Herbst lädiert und ein Schienbein ohne mehrfach blaue Flecke gab es nicht. Wenn wir uns an Brennnesseln verbrannten, oder uns eine Mücke stach, haben wir entweder drauf gespuckt, Nachbars Hund drüber lecken lassen oder drauf gepinkelt. Geholfen hat alles.Wir turnten und spielten abends, wenn die Schicht der Bauarbeiter zu Ende war, auf Baugeländen rum und entdeckten so die Welt der Erwachsenen mit ihren Werkzeugen, Abwasserrohren und den penetrant süßlichen Geruch von Schweiß an deren Arbeitskleidern in Baubaracken. Auch da schürften wir uns manches Knie auf beim Verstecken spielen.Wir haben gestritten und gerauft, uns gegenseitig grün und blau geprügelt und gelernt damit umzugehen und darüber hinweg zu kommen. Wir haben Spiele erfunden mit Stöcken und Bällen, haben mit Ästen gefochten und Würmer gegessen. Und obwohl es uns immer wieder prophezeit wurde, haben wir uns kaum ein Auge ausgestochen und die Würmer in uns haben auch nicht überlebt.Wir sind zu einem Freund geradelt, haben an der Tür geläutet und sind dort geblieben nur um mit ihm zu reden. Manche Schüler waren nicht so schlau wie andere, also haben sie eine Klasse wiederholt. Sie sind nicht durchgefallen, sondern wurden von den Lehrern einfach zurückgestuft.Zensuren bei Prüfungen wurden nie manipuliert, egal aus was für Gründen.Wir waren für unsere Aktionen selbst verantwortlich. Konsequenzen waren immer zu erwarten, wenn wir Scheiße gebaut hatten. Der Gedanke, dass ein Elternteil uns rausboxen würde, wenn wir mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, war undenkbar. Im Gegenteil, die Eltern stellten sich auf die Seite des Gesetzes und der Lehrer.Unsere Generation hat einige der größten Erfinder hervorgebracht. Die letzten 60 Jahre waren eine wahre Explosion an Innovationen und Ideen. Wir hatten Freiheit und Zwang, Erfolg und Misserfolg, Verantwortung und Konsequenz. Und wir haben gelernt damit umzugehen. Heute schreit jeder nach dem Staat und will für alles ein Verbot. Unsere Eltern trauten uns zu, die richtigen Entscheidungen selbst zu treffen. Meistens hat es geklappt. Die paar Mal, wo es nicht klappte, zählen wir zu unseren Lebenserfahrungen aus denen wir lernten.Wir gehörten noch zu der glücklichen Generation, als Kinder noch Kinder sein durften und noch keine Anwälte mit Schadensersatzklagen und Regierungen mit kinderfeindlicher Politik ihren und unseren Alltag vermiesten. Jeder dritte meiner Klassenkameraden in der Volksschule ist vaterlos aufgewachsen, weil die Väter im Krieg gefallen waren oder sich in russischer Gefangenschaft befanden bzw. dort verendet sind. Und? Wo sind die Traumata geblieben? Ach so: Die wurden verdrängt: Man hat es "nicht rausgelassen". Es gab ja keine Selbsterfahrungsgruppen. Wieder zurück zum Thema: Das Kammergericht hat sich  - zufällig ist mir dieser Tage die Entscheidung wieder in die Hände geflattert   - am 9.9.1993 (16 UF 3234/93) = FamRZ 1994, 316 f)  -  intensiv mit der Frage befasst, ob es denn wohl und wenn ja, unter welchen Bedingen, zulässig sein könnte, einem Elternpaar die elterliche Sorge gemeinsam zu belassen (!!!) und dem Vater das Sorgerecht nicht zu entziehen, sondern der Mutter lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen bei ansonsten gemeinsamer Sorge. Da wurde gar ein fachpsychologisches Gutachten eingeholt, ob denn die Eltern beide geeignet seien zur Betreuung und Erziehung des Kindes (wurden die eigentlich auch untersucht, bevor sie das Kind gezeugt hatten, haben die eine Fähigkeitsprüfung ablegen müssen?), und schlussendlich hat man herausgefunden, dass es dem Kind nicht schade, wenn sich weiterhin die Eltern das Sorgerecht teilten. Seither sind 16 Jahre vergangen. In dieser Zeitspanne müssen ganz wichtige Dinge geschehen sein: Es sind die Saurier zum zweiten Mal ausgestorben, es wurde der Neandertaler vom Cro Magnion Menschen verdrängt, und den Menschen sind zwei Nasen gewachsen, vor allem in Zentraleuropa, und die Gutmenschen, eine völlig neue Spezies, haben die Herrschaft übernommen, so hat es den Anschein. Oder glaubt irgendwer, mir oder der Welt beweisen zu können, dass innerhalb einer Generation die Wahrheit ans Licht kam, und was richtig und Rechtsprechung bis 1998 war, verdammenswerte Relikte des Mittelalters waren?  Was man da zum Familienrecht und zur Frage, wie das Wohl von Kindern zu ermitteln sei, sei halt von unaufgeklärten, dummen, Menschen entscheiden worden, nun, 1998 sei die Sonne aufgegangen. Sicher meint jede Generation, klüger zu sein als die Vorgängergeneration.Meinen ist gestattet, nur: Wo bleibt der Wahrheitsbeweis? Die Tütelei um Kinder  - gerade im rechtlichen Bereich - geht zu weit, ist Ausdruck eigentlich nur von Unsicherheit der Damen und (wenigen) Herren im Rechtsausschuss des Bundestages, darüber, was mit und für Kinder gut und richtig ist. Man übertrifft sich zur Zeit   - die man hierorts getrost das "Betroffenheitszeitalter" nennen könnte - mit Schutz- und Behandlungsangeboten für Kinder nach dem Motto, dass es eigentlich überhaupt keine gesunden Verhältnisse mehr gibt, allenfalls solche, auf die sich der Focus von psychologischer Betrachtung noch nicht hinreichend konzentriert habe. Wenn sich hierorts jemand in den Finger schneidet, hat man zwar Probleme, einen diensthabenden Arzt zu finden, aber ein Unfallpsychologe, der über das Trauma hinweghilft, ist stets zur Stelle, am besten zwei, ein katholischer und ein evangelischer. (Ein islamischer nur deshalb nicht, weil es die nicht gibt, was möglicherweise die gegenwärtige Stärke des Islam ausmacht) Da wurde dieser Tage das Emblem über dem Tor zum ehemaligen KZ Auschwitz "Arbeit macht frei" geklaut. Allemal ist das eine Zeitungsmeldung. Warum aber in Gottes Namen musste im selben Umfang wie über das Geschehen selbst berichtet werden, dass sich "deutsche, polnische und israelische Politiker empört über diese Schandtat" gezeigt haben? Eine Meldung wäre es gewesen, wenn ein deutscher Politiker Beifall geklatscht hätte. Politiker sind schon von Berufs wegen immer betroffen. Jeder von uns müsste eigentlich ständig so zwei bis drei Teelichter dabei haben, weil es immer irgendwo eine Betroffenheitsecke gibt. Wenn nicht, kann man ja eine aufmachen.  Das, was wir hier tun, ist Leben, und Kinder werden ins Leben geboren. Sie nehmen teil am Leben ihrer Eltern, und das ist nicht immer ideal. Wenn man denen gestattet, sich scheiden zu lassen, dann ist es halt so, dass die Kinder überwiegend oder ganz bei einem Elternteil leben, und dass sich der Kontakt zum anderen Elternteil auf Besuchswochenenden und Ferien reduziert. Davon geht die Welt nicht unter, die sogar den ersten und den zweiten Weltkrieg überstanden hat, übrigens so, dass es den Deutschen heute besser denn je geht: Geschaffen haben das diejenigen, die nie verhätschelt und gepampert wurden. Es gibt Kinder aus begüterten Kreisen, die werden mit sechs Jahren nach Schloss Salem geschickt, und sehen Vater wie Mutter lediglich in den Ferien. Daraus erwächst unsere Führungselite. Da interveniert kein Jugendamt. Nebenbei: Wann wurde es denn zuletzt einem Vater verboten, nach der Scheidung nach Alaska auszuwandern und Holzfäller zu werden, sich damit seinen Kindern zu entziehen? Hätten wir je davon gehört, dass im Kindesinteresse eine Anordnung erlassen worden sei, die es einem Vater verböte, nach Südafrika auszuwandern, damit der Kontakt zu den Kindern nicht abreiße? Wieso wird es zum Problem hochstilisiert, wenn eine Mutter mit vier Jahre altem Kind von Kleve nach Mülheim / Ruhr  zieht? Wieso wird ein gewaltiger Apparat in Bewegung gesetzt, wenn derartiges innerhalb ansonsten geordneter Familienverhältnisse erfolgt, während 20 Prozent der Absolventen der Hauptschule nicht richtig rechnen und lesen können? Ist das nicht auch und vor allem "Betroffenheitstheater", Kleister auf der Wunde schlechten Gewissens oder Übertünchen von Wirklichkeit: "Wir haben uns gekümmert!"  Pilatus lässt grüßen. [2]  Kein Familienrichter hatte irgendwelche Bedenken, dem Vater des nichtehelichen Kindes gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter einen Selbstbehalt von € 995,00 zuzubilligen, während der Vater gegenüber der geschiedenen Frau sich lediglich auf € 890,00 berufen durfte. Im Mangelfall kamen so immer € 105,00 zu wenig bei den "Nichtehelichen" an. Nichteheliche Mütter mussten sich also früher von ihren Kindern trennen, und mussten mehr arbeiten, um denselben Standart zu erreichen für sich und ihr Kind wie die geschiedene Mutter unter vergleichbaren wirtschaftlichen Umständen.[4][5]  Gerade so, als gebe es in Deutschland unter 100 Scheidungen mehr als 10, in denen Frauen bis dahin länger als vielleicht für fünf Jahre Unterhalt bezogen haben und mehr als drei, die mehr als zehn Jahre Unterhalt bezogen hätten,  - ich habe jedenfalls so gut wie keine Unterhaltsabänderungsverfahren betreffend Frauenunterhalt bearbeiten müssen, weil das Problem in aller Regel durch Zusammenziehen und Heiraten sich quasi von selbst erledigt hat -  wurde der "Mann" ins Feld geführt, der wieder eine "Perspektive" haben müsse (als habe die Durchschnittsmutter von zwei Kindern, geschieden, je eine in diesem Sinne gehabt), und es wurde das "arme Kind" entdeckt, das jetzt unbedingten Vorrang haben müsse beim Unterhalt, als sei es Mutter und Kindern nicht herzlich gleichgültig, ob der Unterhalt die Vorsilbe Kindes- oder Sonstigen Unterhalt oder auch den Namen Papageienfutter getragen hätte, wenn er nur ausreichend war: Man wirtschaftet nämlich - so sehen das auch die Sozialämter - als Bedarfsgemeinschaft aus einem Topf. Fazit: Kaum noch Frauenunterhalt in 70 bis 80 Prozent aller Fälle, schlicht, weil dazwischen der Absturz in die steuerliche Alleinveranlagung (Steuerklasse I) liegt und durch die Bevorzugung des Kindesunterhalts nichts mehr für die Frauen bleibt, was nach § 10 I 1 EStG zum steuerlichen Sonderausgabenabzug und damit zur Einkommens- und damit zur Unterhaltssteigerung taugt: Einbußen beim Einkommen zwischen € 60,00 und € 180,00 / Monat, beim Unterhalt zwischen € 160,00 und € 280,00, weil der Vater, nachdem er den Kindesunterhalt bezahlt hatte, sich auf den Selbstbehalt von € 1.000,00 statt € 900,00 zurückziehen konnte und € 100,00 mehr behielt. Fazit, das man dann allerdings in Berlin erst nach einem halben Jahr bemerkte: Die Kinderarmut nimmt zu, nimmt schreckliche Ausmaße insbesondere in den Familien der Alleinerziehenden, und wird gar fürchterlich beklagt. Ach was! Könnte das vielleicht auch was mit der Unterhaltsreform zu tun haben, könnte das was zu tun haben damit, dass die durch Unterhaltsentzug in die Erwerbspflicht getriebenen Mütter - um zu überleben - jeden noch so miserabel bezahlten Job annehmen müssen, dass man hunderttausende von geschiedenen Frauen in eine Art Zwangsarbeit überführt und gleichzeitig die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen verhindert hat? Haben Sie sich als Richter nicht gefragt, dass die Äußerungen von Frau Zypries vor den Kameras von "Panorama", das steuerlich begrenzte Realsplitting spiele steuerpolitisch keinerlei Rolle, glatt gelogen gewesen sein musste angesichts des Umstandes, dass in NRW jeder Familienrichter mit dem Rechenprogramm ausgestattet war und die Steuervorteile ermittelt hat? Hat es Sie nicht gewundert, dass es eine merkwürdige zeitliche Koinzidenz der Unterhaltsreform mit etlichen "Rechtsprechungswechseln" des "u.a. auch für Familiensachen zuständigen zwölften Senats" des BGH gegeben hatte, so den Hinweis "an Alle", künftig von der Möglichkeit der zeitlichen Beschränkung des Unterhalts Gebrauch zu machen (12.4.2006) und dem Wegfall der Berücksichtigung von Steuervorteilen nach § 10 I 1 EStG in der Ersttitulierung (BGH, FamRZ 2007, 793)? Da wurde in vorauseilendem Gehorsam die dummen Bürger durch Druck auf die nachgeordneten Gerichte schon mal ein wenig vorbereitet, auf das, was da zu erwarten war, damit es nicht allzusehr weh tat, und man dann ab dem 2. Januar 2008 motzenden Leuten wie mir sagen konnte: "Hallo, Unterhalt konnte auch schon bisher zeitlich beschränkt werden!" (Stimmt: Konnte, nur hat es kein Richter je getan. Warum nicht? Siehe die Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts: Die Kinder brauchen wenigstens noch einen Elternteil, der für sie da ist, und den Kindern nicht durch Zwang zur Erwerbstätigkeit entzogen wird.)  Was am Abend des 31.12.2007 richtig war, war am Morgen des 1.1.2008 falsch. Hat man da als Richter - ich unterstelle mal, dass es auch in Ihren Kreisen so was wie Grundüberzeugungen gibt - keine Magenkrämpfe?  Wie wird man damit fertig, wenn man feststellt, dass ein Gesetz ausnahmslos Frauen Nachteile bringt, und zugleich ausnahmslos Vorteile für Männer? Kommen da keine Gedanken an geschlechtsbezogene Diskriminierung auf, da ja nun unstreitig das Kindergebären immer noch Frauensache ist und weniger als ein Mann unter einhundert Paaren seine Kinder länger als ein paar Monate - von wegen mehr Erziehungsgeld - allein betreut? Keine Bauchschmerzen bei der Feststellung, dass Vater um 16.30 Uhr die Füße hoch legt, während Mutter - ebenfalls nach achtstündiger Berufsarbeit - mit den Kindern zum Arzt geht, sie beim Flötenunterricht abgibt und wieder abholt, Einkäufe erledigt, Nachhilfen organisiert, sich um die Brille, die Zahnspange kümmert, abends zu Hause Essen macht, Hausaufgaben nachsieht oder korrigiert, sich Zeit nimmt für die Seelen der Kinder, ihre Befindlichkeiten, wäscht, putzt, bügelt, um dann so gegen 22.30 Uhr müde ins Bett zu fallen?. [1] Für die weniger Bibelfesten: Der hat als römischer Statthalter in Jerusalem sich die Hände in Unschuld gewaschen [3] Auch das musste ich über zwei Verfassungsbeschwerden Prozesskostenhilfe für die Berufung erzwingen, auf dass dann nach zugelassener Revision der BGH unter XII ZR 3/03 am 1.12.2004 und unter XII ZR 26/03 am 13.12.2004 die Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsprechung festgestellt und den neuen mittleren Selbstbehalt eingeführt hat. [5] Zur Verantwortung der Eltern gehört auch, für einen ihrem eigenen Vermögen gemäßen und zugleich angemessenen Unterhalt des Kindes zu sorgen und seine Betreuung sicherzustellen (vgl.BVerfGE 68, 256 267>; 80, 81 90 f.> ). Wie Eltern diese Aufgaben unter sich aufteilen und ob sie dabei personelle Unterstützung durch Dritte heranziehen, liegt in ihrer Entscheidungsfreiheit (vgl.BVerfGE 47, 46 70>; 68, 256 267 f.>; 99, 216 231 f.> ). Dies gilt auch für den Fall der Scheidung. Treffen Eltern für diesen Fall eine vertragliche Vereinbarung, haben sie aus Verantwortung ihrem Kinde gegenüber Sorge dafür zu tragen, dass die regelmäßig mit der Trennung der Eltern verbundenen seelischen Belastungen des Kindes nach Möglichkeit gemildert werden und eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung gefunden wird (vgl.BVerfGE 31, 194 205>; 61, 358 372 f.>). (So BVerfG - 1 BvR 12/92 - vom 6.2.2001)