Irrtümer und Wahrheiten über "Onlinescheidungen"

Familie und Ehescheidung
24.06.20081159 Mal gelesen

Im Internet versprechen einige Portale "Onlinescheidungen", "Scheidungen per Internet" oder "Internetscheidungen". Es werden Versprechungen gemacht, die man genau hinterfragen sollte, da sie zum Teil falsch sind.

Erste Behauptung: Scheidung ist per Mausklick möglich
Es ist ein Irrglaube, daß Scheidungen online durchgeführt werden. "Onlinescheidungen" existieren nicht. Der Begriff "Onlinescheidung" oder "Internetscheidung" allein ist irreführend. Bei einer Scheidung müssen die Anträge immer vor dem Gericht gestellt werden. Im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang, d.h. es ist für die Einreichung der Scheidungsklage die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt notwendig. Außerdem müssen im Scheidungstermin die Parteien immer persönlich angehört werden.

Zweite Behauptung: Onlinescheidungen sind billiger!
Diese Aussage ist definitiv falsch. Rechtsanwälte berechnen die Gebühren nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es entstehen immer zwei Gebühren:
Die Verhandlungsgebühr und die Terminsgebühr. Weitere Gebühren entstehen nicht (außer es werden andere Fragen mittels eines Vergleiches geklärt).  Den Gegenstandswert legt das Gericht fest. Nach diesem berechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren.

Beispiel:
Der Gegenstandswert in einem Scheidungsverfahren beträgt drei Monatsnettoeinkommen beider Eheleute bezogen auf die letzten drei Monate vor Einreichung des Scheidungsantrags. Der Mindeststreitwert für eine Scheidung beträgt 2.000 EUR.

In einem Scheidungsverfahren fallen grundsätzlich 2 Gebühren an: die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr.
Hat jeder Ehegatte ein Einkommen von monatlich 1.000 EUR Einkommen, so beträgt der Streitwert: 2 x 1.000 EUR x 3 Monate = 6.000EUR. Daher berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwaltes wie folgt.

Streitwert 6.000,00 Euro
1,30 Verfahrensgebühr               439,40 Euro
1,20 Terminsgebühr                  405,60 Euro
Auslagenpauschale                    20,00 Euro
19% Umsatzsteuer                    164,35 Euro
Summe für 1 Rechtsanwalt          1.029,35 Euro

Aus Vereinfachungsgründen haben wir den Versorgungsausgleich (Mindeststreitwert: 1.000 EUR) nicht mitgerechnet.

Weiterhin fallen Gerichtskosten an das zuständige Gericht an!

Diese Gebühren können nicht reduziert werden.

Dritte Behauptung: Es werden nur die Mindestgebühren berechnet
Einige Seiten versprechen, daß nur die Mindestgebühren berechnet werden. Auch diese Aussage ist irreführend, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt eindeutig klar, welche Gebühren für das gerichtliche Verfahren gezahlt werden müssen; nicht weniger aber auch nicht mehr.

Fazit:
Sie zahlen das Gleiche und zwar egal, ob Sie einen Rechtsanwalt für ein Scheidungsverfahren online beauftragen oder nicht. Der Nachteil: Auf den meisten Seiten haben Sie keine Möglichkeit, sich ein persönliches Bild von Ihrem Rechtsanwalt zu machen.  Nicht selten verändert sich die Situation in einem Scheidungsverfahren, weil noch Fragen aufkommen oder neue Anträge gestellt werden müssen. So wird aus einer einvernehmlichen Scheidung häufig doch eine streitige Scheidung. Gerade dann ist es wichtig, daß Sie sich Ihren Rechtsanwalt vorher genau ausgesucht haben.

Unser Tipp: Investieren Sie in eine Erstberatung und schauen Sie sich IHREN Rechtsanwalt vorher an. Sie müssen mit Ihrem Anwalt einge Monate zusammen arbeitenn. Wenn Sie später mit Ihrem beauftragten Rechtsanwalt nicht zurecht kommen, so müssen Sie u.U. den Rechtsanwalt wechseln. Dann entstehen zusätzliche Gebühren, im Extremfall sogar DOPPELTE Kosten! So wird aus einer ach so günstigen "Onlinescheidung" ein teures Verfahren.

Vierte Behauptung: Es entstehen keine zusätzliche Kosten neben den Gerichts- und Anwaltsgebühren
Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in Köln. Sie beauftragen- weil er Ihnen geringere Gebühren verspricht -  einen Ihnen unbekannten Rechtsanwalt über ein Portal und es stellt sich heraus, daß dieser in Hamburg wohnt. Dann muß der Rechtsanwalt entweder von Hamburg nach Köln fahren, um den Scheidungstermin wahrzunehmen oder der Rechtsanwalt muß einen Kollegen vor Ort beauftragen. Wenn Ihr Rechtsanwalt von Hamburg nach Köln fährt, entstehen nochmals Fahrt- und Abwesenheitsgebühren; beauftragt "Ihr" Rechtsanwalt einen Kollegen vor Ort, entstehen nochmals zusätzliche Gebühren, weil der Rechtsanwalt vor Ort auch seine eigenen Gebühren berechnen wird.

Fünfte Behauptung: Onlinescheidungen sind schneller!
Auch diese Aussage ist falsch. Die Geschwindigkeit einer Scheidung hängt nicht davon ab, ob Sie persönlich zu einem Rechtsanwalt gehen oder im Internet einen Rechtsanwalt suchen. Sie müssen in der Regel mit 4 - 8 Monaten Verfahrensdauer rechnen. Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger kann sich das Verfahren nochmals verzögern. Die Dauer des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:
- wie schnell Ihr Rechtsanwalt den Antrag bei Gericht einreicht
- wie schnell Sie die Unterlagen für den Versorgungsausgleich ausfüllen
- wie schnell das Gericht arbeitet
- wie schnell der Versorgungsausgleich errechnet wird
- wie schnell ein Scheidungstermin durch das Gericht bestimmt
- wie schnell das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.

Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger kann sich das Verfahren nochmals verzögern, da beispielsweise die Auskünfte über den Versorgungsausgleich auch aus dem Ausland eingeholt werden müssen.

Viele Webseiten verschweigen außerdem eine Besonderheit: Wenn die Parteien beide durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, so können sie beide im Scheidungstermin auf die Rechtsmittel gegen das Scheidungsurteil verzichten. Das Scheidungsurteil wird dann noch am selben Tage rechtskräftig und man könnte theoretisch am nächsten Tage neu heiraten. Die Webseiten, die mit einer schnellen Onlinescheidung werben, wollen gerade, daß man nur einen Rechtsanwalt einsetzt. Dann kann man nicht im Scheidungstermin auf die Rechtskraft verzichten, sondern das Scheidungsurteil wird erst einen Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils an beide Parteien rechtskräftig. Da die Urteile nach dem Scheidungstermin erst noch geschrieben und versandt werden müssen, kann es insgesamt nochmals 6-7 Wochen dauern, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.

Sechste Behauptung: Sie brauchen nur einen Rechtsanwalt
Richtig ist, daß für eine Scheidung die antragstellende Partei anwaltlich vertreten sein muß. D.h. es wird mindestens ein Rechtsanwalt benötigt.
Dazu müssen Sie wissen: ein Rechtsanwalt DARF nur eine Partei vertreten. Er darf per Gesetz nicht beide Parteien vertreten - ansonsten ist dies strafbar (sog. Parteiverrat oder Interessenskollision). Wenn bespielsweise der Ehemann einen Rechtsanwalt hat und einen Antrag bei Gericht stellt, sollten Sie wissen, daß der Rechtsanwalt des Ehemannes NUR diesen vertreten darf und vertreten wird. Er muß und wird daher nur die Interessen seines Mandanten wahrnehmen.

Sie können zwar im Gerichtstermin alleine - ohne Anwalt - auftreten. Sobald Sie aber Fragen haben, dürfen Sie sich nicht an den Rechtsanwalt Ihres Ehegatten wenden! Wenn Sie dies tun, so wird der Anwalt immer nur die Interesssen Ihres Ehegatten beachten und nicht Ihre, egal was er sagt. Der Richter ist aufgrund seiner Stellung zur Neutralität verpflichtet. Sie können ohne Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren keine eigenen Anträge bei Gericht stellen; dies geht nur mit einem Rechtsanwalt.

Hinweis:
Seit der Unterhaltsreform müssen Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundet werden, wenn sie vor oder während der Scheidung getroffen worden sind. Sollte diese Formvorschrift nicht gewahrt werden, so ist die Vereinbarung gemäß §125 BGB unwirksam. Wenn die Parteien in einer Ehesache die Vereinbarung schließen wollen, bedeutet dies auch, daß die beiden Parteien jeweils einen eigenen Rechtsanwalt benötigen. Dies gilt v.a. auch dann, wenn Sie die Unterhaltsvereinbarung im Scheidungstermin protokollieren wollen.

Siebte Behauptung: Der Mandant braucht keinen Termin in der Anwaltskanzlei wahrzunehmen!
Richtig ist, daß man die Termine im idealen Fall reduzieren. Es ist aber ratsam sich einmal mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen zu setzen. Zum einen sollten Sie sich einen persönlichen Eindruck vermitteln. Außerdem ergibt sich in der Beratung immer die Möglichkeit Fragen zu stellen, die man u.U. per Email nicht stellen kann und / oder will. Schließlich sollten Sie immer bedenken, daß Sie aufgrund der Verfahrenslänge mindestens 6 Monate mit dem Rechtsanwalt verbunden bleiben.

Achte Behauptung: Das Internet ersetzt eine Beratung
Einige Webseiten meinen, daß eine Beratung durch eigene Recherche im Internet ersetzt werden kann. Eine Beratung vor Ort sei nicht notwendig oder überflüssig. Dies ist falsch. Jeder Fall ist anders und eigen. Im Internet werden daher immer nur allgemeine Ratschläge gegeben werden können; auf Ihren Fall persönlich können Sie aber nur mit Ihrem eigenen Rechtsanwalt eingehen. Sie sollten auch darauf achten, daß Sie einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren. Viele Webseiten, die eine schnelle und günstige Onlinescheidung anbieten, werden noch nicht einmal durch einen Fachanwalt betreut.

Was können wir für Sie tun?
Wir bieten Ihnen an, sich in einem Erstberatungsgespräch über unsere Fähigkeiten und Arbeitsweise zu informieren.  Rechtsanwalt Wille ist Fachanwalt für Familienrecht; er ist Dozent für das Unterhaltsrecht und hält regelmäßig Vorträge.
Wir erklären Ihnen vorher die anfallenden Kosten einer Scheidung. Wir gehen auch auf die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe ein. Es wird auch abgeklärt, ob alle Fragen mit der Scheidung beantwortet sind oder ob Sie noch weitergehende Ansprüche haben können. Häufig fallen mit der Scheidung noch weitere Fragen an: was ist beispielsweise mit dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, dem gemeinsamen Haus? Falls Sie einen Beratungstermin wünschen, so können Sie diesen hier  mit uns vereinbaren. Auch wir bieten Ihnen aber an, Ihre Daten über unser Onlineformular zu übertragen.


Für Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf unserer Homepage finden Sie außerdem weitere Urteilsbesprechungen und Hinweise.

Mit freundlichen Grüße
Klaus Wille
Rechtsanwalt 
und Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 - 151
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Tel.: 0221/ 2724745
Fax.: 0221/ 2724747
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