Verbraucherrechte im Unfallgeschäft in Gefahr?

Autounfall Verkehrsunfall
12.10.2009982 Mal gelesen
Der Kampft um das Unfallgeld geht weiter ...

Das Unfallgeschäft hat sich zu einer Grauzone entwickelt, bei der offenbar jeder unmittelbar und mittelbar Beteiligte auf Kosten des Geschädigten "mitverdienen" will, dies oft ganz erheblich zu Lasten des Unfallopfers. Verkehrsanwälte warnen schon seit Jahren vor dieser Tendenz.
Alle Beteiligte verfolgen ein Ziel: Dem Geschädigten soll möglichst der Anwalt ausgeredet werden, dies oft mit fadenscheinigen und höchst unanständigen Argumenten. Die Gefahr ist zu groß, dass ein qualifizierter Ver-kehrsanwalt seinen Mandanten berät und ihm die optimale Abrechnungsmethode aufzeigt.
Werkstattmeister und Serviceannahmen in Autohäusern sind geschult, den geschädigten Unfallkunden davon zu überzeugen, dass bei einem klaren Verkehrsunfall der Anwalt nicht notwendig ist. Verkehrsanwälte machen den Werkstätten nämlich oft einen Strich durch die Rechnung. So beraten Sie den Mandanten, dass statt einer Reparatur auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden kann, dass statt des teueren Mietwagens Nutzungsausfall die bessere Alternative ist. Mit besonderem Augenmerk schauen Verkehrsanwälte auf das Sachverständigengutachten. Mit der Aussage, es sei ein Totalschaden ermittelt, worden, ist manche Werkstatt schnell bei der Hand. Das Autohaus kann sich freuen: Der Kunde gibt das Unfallfahrzeug in Zahlung und kauft gleich einen neuen Wagen. Wer keinen Verkehrsanwalt an der Seite hat weiß nicht, dass es sich hier möglicher Weise um einen unechten Totalschaden handeln kann: Die Folge - eine Reparatur ist doch möglich, die Anschaffung des Neufahrzeuges hätte man sich sparen können.
Autohäuser wollen Rechtsberatung künftig selber durchführen: »Der unfallgeschädigte Rechtsuchende ist als Verbraucher von Rechtsdienstleistungen vor Nachteilen und Schäden durch unqualifizierte Rechtsbesorgung zu bewahren. Er kann in der Regel die Qualität der Dienstleistung, die ihm angetragen wird, und die verborgenen Interessen eines Anbieters nicht erkennen«, so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Kilger »Im Interesse des Bürgers muss der rechtlich Beratende unabhängig und verschwiegen sein, zudem müsse bereits im Ansatz ausgeschlossen sein, dass er andere Interessen vertritt. »
Sachverständige blasen oft in dasselbe Horn der Autohäuser. Besonders laut ist das "Trompetenkonzert", wenn der Sachverständige vom Autohaus empfohlen wurde. Einige Versicherungen zahlen Sachverständigen sofort die Gebühren, wenn kein Anwalt in der Versicherungsakte auftaucht. Denken Sie daran: Die Qualität der Sachverständigen ist sehr unterschiedlich. Verkehrsanwälte kennen den Unterschied zwischen versicherungsfreundlichen Sachverständigen und Kfz-Gutachtern, die interessenneutral begutachten.
Die Kfz-Versicherer stecken in einem Dilemma. Die starke Konkurrenz unter den Versicherern zwingt zum Sparen. Am einfachsten lässt sich an der Regulierung von Unfallschäden sparen. Dafür haben die Versicherer das sogenannte »Schadensmanagement« entwickelt. Demnach soll sich der Geschädigte unmittelbar an die gegnerische Versicherung wenden. Dies wird mit dem verlockenden Angebot verknüpft, dass alles für ihn geregelt werde. Ziel ist es aber, die Geschädigten davon abzuhalten, zu unabhängigen Beratern, wie Sachverständigen und Anwälten, zu gehen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Letztlich wollen die Versicherer den Geschädigten einen Teil der ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Dies hätten mittlerweile auch schon unabhängige Quellen, wie beispielsweise die Stiftung Warentest, bestätigt.
»Es geht um Ansprüche und Rechte der Geschädigten. Je mehr ihnen die Schadensregulierung aus der Hand genommen wird, umso weniger berechtigte Ansprüche werden gezahlt. Umso günstiger wird der Schaden für die Versicherung«, warnt Rechtsanwalt Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Die Versicherer erstatteten viele gesetzliche Ansprüche wie den Haushaltsführungsschaden oder den Minderwert des reparierten Unfallfahrzeuges eben nicht. »Auch vor Partnerwerkstätten der Versicherungen muss gewarnt werden«, so Gebhardt. Solche würden sich in Abhängigkeit zu den Versicherern begeben. Diese könnten wiederum die Reparaturkosten in Werkstätten vorschreiben. Dabei bestehe die Gefahr, dass diese Kostenschraube letztlich Einfluss auf die Qualität der Reparatur hat.

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