Die aktuellsten Fachartikel unserer Anwalt24

Internet, IT und Telekommunikation

Urteil des BGH: Linksetzung auf Webseite mit illegaler Software doch erlaubt

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Das Verlinken auf andere Webseiten um eine schnelle Navigation und das „Surfen“ zu ermöglichen ist der eigentliche Kern des Internets und ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Mediums „Internet“. Allerdings birgt die Möglichkeit der Verlinkung auch Gefahren; Nutzer können schnell auf Seiten gelangen, die illegale Angebote beinhalten. In einem 5 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie ging es genau um diesen Spannungsbogen. Der BGH hat nun entschieden…
Arbeit Betrieb

LAG Berlin-Brandenburg: Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Interessenabwägung

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Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, die hilfsweise mit einer sozialen Auslauffrist ausgesprochen wurde. Die Klägerin hatte ihr 40-jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Die Kosten für dieses Dienstjubiläum trägt nach einer Konzernrichtlinie der Arbeitgeber bis zu 250 Euro. Auf die Regelungen zum Zuschuss bei Jubiläen wurde die Klägerin hingewiesen. Die Klägerin legte dem Arbeitgeber eine "Gefälligkeitsquittung" über 250 Euro einer Catering-Firma vor. Die tatsächlichen Bewirtungskosten beliefen sich auf 83,90 Euro.

Arbeit Betrieb

Landesarbeitsgericht Bremen: Kündigung verstößt gegen AGG

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Eine Logistikfirma muss einer gekündigten Telefonsachberarbeiterin drei Bruttomonatsgehälter als Schadenersatz wegen Diskriminierung zahlen, weil sie die Frau wegen ihres russischen Akzents gekündigt hatte - obwohl diese noch in der Probezeit war und deshalb sogar ohne jede Begründung hätte entlassen werden dürfen. Das Landesarbeitsgericht Bremen führt ferner dazu aus, dass dem auch nicht entgegen stehe, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich nicht für Kündigungen gilt. (AZ: 1 Sa 29/10)

Abmahnung Filesharing

Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Kruse wegen Uploads des Filmes „Na Igre 2“

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Ein weiteres Werk, dessen behaupteter illegaler Upload durch eine anwaltliche Abmahnung verfolgt wird. Soweit - so bekannt. Interessant ist hier, daß es sich um einen russischen Rechteinhaber handelt, der in Deutschland seine Rechte nach deutschem Recht geltend machen will. Ist das so einfach möglich? Kurz gesagt: Ja! - Eine kleine Erläuterung zur Rechtslage im Allgemeinen und dieser Abmahnung im Besonderen.
Wirtschaft und Gewerbe

Bundesgerichtshof hilft Käufern von Schrottimmobilien

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Wer hohe Provisionen vor Anlegern gezielt versteckt, muss den Schaden ersetzen und eine Rückabwicklung des Geschäfts akzeptieren. Denn in diesem Fall handele es sich um eine arglistige Täuschung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter bestätigten damit die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin im Zusammehang mit Schrottimmobilien. Laut BGH wurden vergleichbare Auftragsformulare bundesweit verwendet, so dass das Urteil auf ähnliche Fälle mit falschen Angaben zur Höhe der Provisionen übertragbar ist.

Arbeit Betrieb

Private Nutzung eines Diensthandys

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Obwohl er von seinem Diensthandy 16.000 private Kurzmitteilungen (SMS) abgesetzt hat, darf ein Flughafenarbeiter seinen Job behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die gegen den Mann verhängten Kündigungen der Lufthansa-Catering-Tochter LSG Sky Chefs für ungültig. Grund dafür war der Umstand, dass das Unternehmen erst nach 22 Monaten eingegriffen habe, obwohl Monat für Monat hohe Rechnungen für das Mobiltelefon einliefen. Zuerst hätte dem Arbeitnehmer die gelbe Karte gezeigt werden müssen, betonte das Gericht.

Arbeit Betrieb

BAG: Karenzentschädigung setzt nur Einhaltung des verbindlichen Teils eines Wettbewerbsverbots voraus

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Nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Anspruch auf Karenzentschädigung nicht voraussetzt, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet. Vielmehr genüge die Einhaltung des verbindlichen Teils, so die Erfurter Richter (Urteil vom 21.04.2010, Az.: 10 AZR 288/09).