Landesarbeitsgericht Bremen: Kündigung verstößt gegen AGG

Arbeit Betrieb
13.10.2010317 Mal gelesen

Eine Logistikfirma muss einer gekündigten Telefonsachberarbeiterin drei Bruttomonatsgehälter als Schadenersatz wegen Diskriminierung zahlen, weil sie die Frau wegen ihres russischen Akzents gekündigt hatte - obwohl diese noch in der Probezeit war und deshalb sogar ohne jede Begründung hätte entlassen werden dürfen. Das Landesarbeitsgericht Bremen führt ferner dazu aus, dass dem auch nicht entgegen stehe, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich nicht für Kündigungen gilt. (AZ: 1 Sa 29/10)