Obwohl er von seinem Diensthandy 16.000 private Kurzmitteilungen (SMS) abgesetzt hat, darf ein Flughafenarbeiter seinen Job behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die gegen den Mann verhängten Kündigungen der Lufthansa-Catering-Tochter LSG Sky Chefs für ungültig. Grund dafür war der Umstand, dass das Unternehmen erst nach 22 Monaten eingegriffen habe, obwohl Monat für Monat hohe Rechnungen für das Mobiltelefon einliefen. Zuerst hätte dem Arbeitnehmer die gelbe Karte gezeigt werden müssen, betonte das Gericht. Er hatte eingeräumt, mit der privaten Nutzung einen Schaden von mehr als 2.500 Euro verursacht zu haben (Az.: 24 Ca 1697/10)

29.09.2010412 Mal gelesen