Verkauf von Markenware bei eBay

Internet, IT und Telekommunikation
08.10.2010794 Mal gelesen
Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich Originalware z.B. eines amerikanischen Anbieters (Ed Hardy) etc. bei eBay veräußere?

Normalerweise gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, wonach die Rechte an einem Produkt mit dem ersten Verkauf sich erschöpfen. Als Hersteller oder Lizenznehmer habe ich damit die Rechte aufgegeben. Auf das, was in der Folge passiert, hat der Hersteller keinen Einfluss mehr. Ich kann also verkaufen, was und an wen ich will. Dieser Grundsatz gilt nur für Artikel, die in der europäischen Union oder eines Verlagsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes in den Geschäftsverkehr gebracht wurden. Artikel, die nicht für den europäischen Markt freigegeben wurden, dürfen eigentlich nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers vertrieben werden. Sogenannte Parallelimporte sollen verhindert werden. Probleme treten dann auf, wenn das Markenrecht Anwendung findet, und das geht schnell: Es muss ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt jedenfalls vor, wenn Gegenstände im Internet erworben werden, um diese weiter zu veräußern.  Ansonsten kommt es auf eine Einzelfallbewertung an. Häufigeres Auftreten im Internet als Verkäufer bei eBay mit entsprechenden Bewertungen kann für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen.  Es droht also eine Abmahnung, wenn ich mehrere Kleidungsstücke, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, bei eBay ersteigere und bei eBay verkaufe.  Wenn ich mir ein Kleidungsstück ersteigere, welches in der EU oder im EWR (EU und Island, Lichtenstein und Norwegen) angeboten wird, kann ein Weiterverkauf eigentlich nicht verhindert werden. Solange es sich um einen Einzelkauf ohne geschäftlichen Ausmaß handelt, kann ich auch ein in der EU oder EWR nicht lizensiertes Kleidungsstück bei eBay erwerben, ohne das ein Abmahnung über das Markenrecht erfolgen kann.

Haben Sie Fragen zum Markenrecht? RAe Gravel & Herrmann beraten Sie bundesweit gerne zu allen markenrechtlichen Fragestellungen. www.muenster-rechtsanwaelte.de