Zum Thema PoliScan Speed hatten sich die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann bereits mehrfach geäußert. Jetzt liegen neue Erkenntnisse vor.
Nach den Angaben der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) ist die Messung ordnungsgemäß, wenn der in das Beweisbild projezierte Auswerterahmen einerseits das Kfz-Kennzeichen erfasst, andererseits mit dem unteren Bildrahmen sich unter einem Vorderrad des gemessenen Pkw befindet.