Auf Vorlage eines Gutachtens zum Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic durch die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann hat das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden, dass ein weiteres Gutachten erstellt werden soll, welches sich insbesondere mit der Frage der fehlenden Plausibilitätsprüfung auseinandersetzen soll.
Das Problem der Plausibilitätsprüfung ergibt sich insbesondere deshalb, weil die photographische Dokumentation der Messung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem die Messung bereits abgeschlossen ist. Das Beweisbild selbst liefert also keine vollständigen Informationen über die konkrete Messung bei Beginn und während der Messung.
Für die tägliche Praxis ergibt sich daher folgende Situation:
Derjenige, welcher im Bereich der Bußgeldstelle Karlsruhe einen Bußgeldbescheid erhält, sollte dagegen Einspruch erheben (!! ZWEI WOCHENFRIST AB ZUSTELLUNG !!) und mit Hinweis auf das Verfahren zum Aktenzeichen: 505.13.203010.8 ein Zuwarten mit der Begründung fehlender Plausibilitätsprüfung von der Bußgeldstelle verlangen.
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