Darf man mit Mundschutz Auto fahren?

anwalt24 Fachartikel
14.04.2020119 Mal gelesen
Corona-Zeiten - unabhängig davon, ob demnächst eine Mundschutzpflicht für bestimmte Bereiche gilt, schützen viele sich und andere bereits jetzt. Aber im Auto?

Abgesehen von Sinn oder Unsinn, im eigenen Auto einen Mundschutz zu tragen:

Das Tragen eines Mundschutzes im Auto ist verboten - zumindest für den Fahrer/die Fahrerin.

Die Straßenverkehrsordnung (§23 Absatz 4 Satz 1 StVO) verbietet beim Führen eines Fahrzeugs das Tragen von Hauben, Schleier oder Masken, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken. Der Gesetzgeber hat sich bei dieser Regelung natürlich etwas gedacht, denn wer sich am Steuer vermummt, kann bei einem Rotlicht- oder Tempoverstoß nicht identifiziert werden. Deswegen gilt das Vermummungsverbot aber auch nur für den Fahrer bzw. Fahrerin.

Verstöße gegen das Vermummungsverbot werden mit einem Bußgeld von 60 ? geahndet. Einen Punkt in Flensburg gibt es nicht, denn ein solcher wird nur im Zusammenhang mit einem Verstoß eingetragen, der zugleich die Verkehrssicherheit betrifft. Hier aber geht es nur darum, dass der Staat einen Täter auch zur Rechenschaft ziehen kann. . 

Bei berufsmäßigen Personenbeförderern wie Bus- oder Taxifahrern ist eine Ausnahme nicht vorgesehen, denn die StVO berücksichtigt keine Pandemien. Daher wird mit Interesse zu beobachten sein, wie Gerichte in dieser Frage entscheiden. Voraussetzung ist natürlich, dass ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot überhaupt zur Anzeige gebracht wird. Hoffen wir, dass wir bald zur Normalität zurückkehren, damit es nicht soweit kommt, dass ein Taxifahrer, der Fahrgäste befördert und sich schützen möchte, wegen des Tragens eines Mundschutzes bestraft wird.