Neuer Versuch: StVO 2021

Neue StVO 2021
16.04.202188 Mal gelesen
Das Bundesverkehrsministerium hat sich der Reform der StVO erneut angenommen. Hier die neuen Regelungen im Überlick:

Die letztes Jahr kurzzeitig in Kraft getretene, aber nichtige StVO (ein kleiner Formfehler führte zur Unwirksamkeit) galt vielen als Führerscheinvernichtungsmaßnahme.

Schon bei 21 km/h zu schnell innerorts und bei 26 km/h zu schnell außerorts sollten Fahrverbote verhängt werden. Die bis dahin geltenden Regeln sahen Fahrverbote erst ab 31 km/h bzw. 41 km/h zu schnell vor. So richtig überzeugt von der Wirkung solcher Verschärfungen war aber kaum jemand.

Nun hat sich das Bundesverkehrsministerium der Reform der StVO erneut angenommen und die neuen Regelungen veröffentlicht.Es wird wieder einmal versucht, über eine deutliche Erhöhung der Geldbußen die Fahrzeugführer*innen zu mehr Disziplin zu bewegen. Auf härtere Fahrverbotsregeln wird verzichtet.

Die neuen Regelungen in Kürze:

  • Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.

  •  Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.

  •  Neu: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

  •  Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung auf bis zu 100 Euro.

  •  Das "ganz normale" Knöllchen kostet künftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro.

  •  Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot.

  •  Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.

  •  Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

  • Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Die Regelungen fürs zu schnelle Fahren:

  • 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro

  • 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro

  • 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro

  • 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro

  • 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro

  • über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

Für Wiederholungstäter (ab dem zweiten Delikt innerhalb eines Jahres) gilt weiterhin: Schon ab 26 km/h zu schnell (inner- und außerorts) drohen Fahrverbote, selbst wenn die eigentlichen Grenzen von 31 km/h bzw. 41 km/h zu schnell nicht erreicht werden.