OWi: Neues von PoliScan Speed – fehlende Plausibiltätsprüfung sachverständig nachgewiesen

Autounfall Verkehrsunfall
09.03.20091857 Mal gelesen

Zum Thema PoliScan Speed hatten sich die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann bereits mehrfach geäußert. Jetzt liegen neue Erkenntnisse vor.

Nach den Angaben der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) ist die Messung ordnungsgemäß, wenn der in das Beweisbild projezierte Auswerterahmen einerseits das Kfz-Kennzeichen erfasst, andererseits mit dem unteren Bildrahmen sich unter einem Vorderrad des gemessenen Pkw befindet.

Fraglich bleibt aber, wie der Auswerterahmen zustande kommt. Hierzu fehlen nachprüfbare Angaben. Die Messung kann als solche daher schlicht und ergreifend nicht kontrolliert werden. Die Angaben des Herstellers sind hinzunehmen.

Auch ist eine photogrametrische Auswertung des Beweisbildes (nach den Gesetzen der Mathematik (bspw. Strahlensatz etc.)) nicht möglich.

Hinzu kommt, dass die Laserstrahlung auf andere Objekte treffen kann, welche sich entweder in unmittelbarer Umgebung, oder hinter dem gemessenen Fahrzeug befinden (sog. Umstrahlung). Daneben können für die Messung nicht geeignete Stellen am Fahrzeug die Strahlen des Lasers reflektieren (sog. Kantentreffer). Dies tritt vor allem dann auf, wenn der Auftreffpunkt und der dazu gehörende Hintergrund sich innerhalb der durchschnittlichen Pulsstrecke von einem Meter befinden. Die geräteinterne Software erhält dann einen falschen Reflektions-Energiewert. Dabei kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es tatsächlich zu keiner Annullation der Messung kommt.

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