Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Strafrecht und Justizvollzug
27.03.2009 1406 Mal gelesen

Dann sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn damit können Sie Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der

Nebenklage vor dem Strafgericht

geltend machen. Auch haben Sie bessere Möglichkeiten Ihre Sach- und Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) vor dem Zivilgericht durchzusetzen.

Die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten hat im Rahmen der Nebenklage und einer Schadenersatzklage der Angeklagte / Beklagte im Falle einer Verurteilung zu tragen. In beiden Verfahren besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Falls Sie Opfer einer Straftat mit fremdenfeindlichem / rechtsextremen Hintergrund geworden sind, so gibt es die Möglichkeit, dass Kosten bis zu einer Höhe von 300,00 ? durch die Stiftung gg. Rechtsextremismus des Deutschen Anwaltverein (DAV) übernommen wird.
Um diese Formalitäten kümmert sich dann Ihr Anwalt.

Bei Fragen können Sie sich auch an die

Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Email: info@RAStuewe.de
Web: www.RAStuewe.de

wenden. Wir sind deutschlandweit tätig.