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Handelsgeschäft

Normen

HGB

Information

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Die vermutete Zuordnung eines Geschäfts als Handelsgeschäft ist jedoch widerlegbar.

Je nachdem ob nur eine oder beide Parteien eines Handelskaufs Kaufleute sind, unterscheidet man zwischen einseitigen und beiderseitigen Handelsgeschäften. Die Unterscheidung ist aus folgenden Gründen bedeutsam:

Zur Fortführung eines Handelsgeschäfts in ungeteilter Erbengemeinschaft siehe den Beitrag "Erbengemeinschaft - ungeteilt".

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