Handelsgeschäft
Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Die vermutete Zuordnung eines Geschäfts als Handelsgeschäft ist jedoch widerlegbar.
Je nachdem ob nur eine oder beide Parteien eines Handelskaufs Kaufleute sind, unterscheidet man zwischen einseitigen und beiderseitigen Handelsgeschäften. Die Unterscheidung ist aus folgenden Gründen bedeutsam:
Die folgenden handelsrechtlichen Normen sind nur anwendbar, wenn es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt:
Die folgenden Vorschriften gelten bei einem einseitigen Handelsgeschäft auch für den nichtkaufmännischen Vertragspartner:
Zur Fortführung eines Handelsgeschäfts in ungeteilter Erbengemeinschaft siehe den Beitrag "Erbengemeinschaft - ungeteilt".