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Handelsgewerbe

Normen

§§ 1, 2, 3 HGB

§ 344 HGB

Information

Jeder Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe, es sei denn, nach Art und Umfang ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich.

Die Abgrenzung wird nach abstrakten Kriterien bestimmt, unerheblich ist, ob bereits ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb eingerichtet ist.

Der Betreiber eines Handelsgewerbes ist automatisch Kaufmann im Sinne des HGB.

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