Einzelunternehmen
Der Einzelunternehmer (der Einzelkaufmann/die Einzelkauffrau) betreibt sein Unternehmen allein und nicht in einer Gesellschaftsform als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
Das Einzelunternehmen ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Rechtsgrundlagen sind die Vorschriften des Handelsrechts, wenn der Unternehmer Kaufmann ist, andernfalls die des allgemeinen Vertragsrechts.
Der Einzelunternehmer selbst ist Inhaber der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Zurückbehaltungsrecht - Handelsrecht
Haag/Löffler: Handelsgesetzbuch - HGB; 2. Auflage 2013
Hübner: Erbschaftsteuer-Bewertungserlass, Teil B: Einzelunternehmen und Personengesellschaften; Deutsches Steuerrecht - DStR 2009, 2577
Ensthaler: Gemeinschaftskommentar zum Handelsgesetzbuch mit UN-Kaufrecht; 8. Auflage 2013