Rechtswörterbuch

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Einzelunternehmen

 Normen 

HGB

 Information 

Der Einzelunternehmer (der Einzelkaufmann/die Einzelkauffrau) betreibt sein Unternehmen allein und nicht in einer Gesellschaftsform als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.

Das Einzelunternehmen ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Rechtsgrundlagen sind die Vorschriften des Handelsrechts, wenn der Unternehmer Kaufmann ist, andernfalls die des allgemeinen Vertragsrechts.

Der Einzelunternehmer selbst ist Inhaber der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

 Siehe auch 

Buchführung

Firma

Gewerbe

Firma

Freibleibend

Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht

Handelsbrauch

Handelsgeschäft

Handelsregister

Handelsrecht

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Kammer für Handelssachen

Kaufmann

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Personengesellschaft

Prokura

Rügepflicht

Zurückbehaltungsrecht - Handelsrecht

Haag/Löffler: Handelsgesetzbuch - HGB; 2. Auflage 2013

Hübner: Erbschaftsteuer-Bewertungserlass, Teil B: Einzelunternehmen und Personengesellschaften; Deutsches Steuerrecht - DStR 2009, 2577

Ensthaler: Gemeinschaftskommentar zum Handelsgesetzbuch mit UN-Kaufrecht; 8. Auflage 2013