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Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)

Bibliographie

Titel
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)
Amtliche Abkürzung
BbgAGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
400-14

Vom 28. Juli 2000 (GVBl. I S. 114)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Vereinswesen
Zuständigkeiten1
Vereinsverzeichnis2
Mitteilungspflicht3
Einsichtsrecht4
Vertretungsbescheinigung5
Unterrichtungsrecht6
Entziehung der Rechtsfähigkeit7
Anwendungsbereich8
Öffentliche Bekanntmachung9
Sitzverlegung10
Anfall an den Fiskus11
Altrechtliche Vereine12
Abschnitt 2
Fundwesen
Zuständigkeiten13
Öffentliche Bekanntmachung14
Abschnitt 3
Zuständigkeitsregelungen
Vollziehung von Auflagen15
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmaklern16
Feststellungserklärung17
Beantragung von Eheaufhebungen18
Vermittlung der Auseinandersetzung19
Abschnitt 4
Unschädlichkeitszeugnis
Zweck20
Voraussetzung21
Gesamtbelastung22
Wohnungseigentum23
Rangstelle des Erbbaurechts24
Rechtswirkung25
Zuständigkeit26
Antrag27
Anhörung28
Bekanntgabe des Unschädlichkeitszeugnisses29
Antrag auf gerichtliche Entscheidung30
Abschnitt 5
Ertragswert bei Landgütern
Feststellung des Ertragswertes31
Abschnitt 6
Mündelsicherheit
Sparkassen32
Sicherheit der Grundpfandrechte33
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
Einschränkung eines Grundrechts34