Eigentlich war alles klar gewesen. Ein Mandant, der nach ersten Erkenntnissen unschuldig in einen Verkehrsunfall mit Totalschaden verwickelt worden war, hatte mich über die Notfallnummer am Neujahrestag kontaktiert und beauftragt, seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Der Plan sah vor, Akteneinsicht zu nehmen, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und sich kurzfristig persönlich zum weiteren Vorgehen zu besprechen. Sollte sich die gegnerische Versicherung telefonisch oder schriftlich bei ihm melden, solle er darauf verweisen, dass er anwaltlich vertreten sei und keine weiteren Angaben machen.
Derselbe Mandant meldete sich heute erneut: nun wollte er wissen, ob er einen Fehler gemacht habe, als er - anders als besprochen - selbst die gegnerische Versicherung kontaktiert und mit dieser die Begutachtung seines Wagens durch deren Sachverständigen vereinbart habe. Zudem habe ihm die Versicherung einen "günstigen Ersatzmietwagen" angeboten.
Ist es ein Fehler, sich direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung zu wenden?
Wie vieles im Leben ist dies eine Frage der Perspektive. Aus Sicht der Versicherung ist das sogenannte Schadensmanagement ein Service, der den Versicherten bzw. Unfallgeschädigten Nerven und Zeit sparen soll. Die direkte "unbürokratische" Schadensabwicklung ohne Einschaltung eines Anwaltes soll den gestressten Geschädigten entlasten. Damit verhält sich ein Geschädigter aus Sicht der Versicherung genau richtig, wenn er diesen Service in Anspruch nimmt.
Andererseits ist es die Aufgabe der Versicherung und ihrer Mitarbeiter, im Interesse des Unternehmens und der Gemeinschaft der Prämien zahlenden Versicherten, die Ausgaben für Schadensersatz im weitesten Sinne möglichst gering zu halten.
Ihnen hat der geschulte Mitarbeiter des Schadensmanagements sofort 200 Euro für das von Ihnen am Telefon angesprochene Schleudertrauma in Aussicht gestellt, wenn Sie ihm ein Attest vom Hausarzt schicken, obwohl Sie nur ein leichtes Zwicken im Hals haben? Das klingt gut. Mit so geringen Beschwerden haben Sie auch bei anwaltlicher Vertretung kaum Aussicht auf mehr Schmerzensgeld. Doch der Verdacht liegt nahe, dass dieses Geld Ihnen in Aussicht gestellt wird, weil irgendwo ein höherer Betrag eingespart wird.
Wird Ihr Wagen kulant abgeholt und in eine Werkstatt verbracht, so wird hierbei neben dem Service für Sie die Kostenminimierung für die Versicherung im Vordergrund stehen. Immer wieder wird in Verbrauchermagazinen darüber berichtet, dass Werkstätten, die auf diese Reparaturaufträge durch Versicherungen angewiesen sind, zu Dumpingpreisen arbeiten (müssen). Dass bei Niedrigstpreisen nicht immer beste Qualität möglich ist, ist hinlänglich auch aus anderen Branchen bekannt. Wie hochwertig Arbeit und evtl. erforderliche Ersatzteile tatsächlich sind, ist für den Fahrzeugbesitzer nicht ersichtlich.
Nach dem Unfall ist das Fahrzeug durch einen Sachverständigen zu begutachten. Stellt die Versicherung den Sachverständigen, besteht die Gefahr, dass das Gutachten im Sinne der Versicherung als Auftraggeber günstig - also ungünstig für den Geschädigten - ausfällt. So hat ein Geschädigter Anspruch auf Erstattung der Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten. Von Versicherungen beauftragte Gutachter legen hingegen die oftmals erheblich günstigeren Stundensätze nicht markengebundener Werkstätten (meist nur Karosseriebetriebe) zu Grunde. Versicherungen sind gute Kunden, von denen sich mancher Gutachter weitere Aufträge erhofft, wenn er nicht ohnehin mit dieser mehr oder minder fest zusammen arbeitet.
Ist es also zwangsläufig verkehrt, das Schadensmanagement in Anspruch zu nehem?
Kommt es Ihnen weniger auf die Höhe der Entschädigung an und Sie wollen vor allem eine zügige Regulierung, kann insbesondere bei einem kleinen Schaden an einem älteren Fahrzeug das Schadensmanagement der Versicherung der richtige Weg sein. Andererseits vergeben Sie sich auch dann nichts, wenn sie die Angelegenheit an Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben. Besonders vorsichtig sollten Sie jedoch bei der Vermittlung von Ersatzmietwagen sein. (Dieses komplexe und häufig sehr ärgerliche Thema war bereits Gegenstand eines anderen Artikels unserer Kanzlei... .)
Wann sollten Sie besonders vorsichtig mit der Abwicklung Ihres Schadens durch die gegnerische Versicherung sein?
1. Je größer der Schaden, desto wichtiger wird es, dass Sie einen wirklich unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
2. Wenn es sich möglicherweise um einen Totalschaden handelt, bei dem ein Restwert zu ermitteln ist.
3. Wenn Ihr Wagen als Neuwagen zum "Unfallwagen" wurde.
4. Wenn Sie Schmerzensgeld und ggf. entsprechende Folgekosten geltend machen wollen. (Gemeint ist nicht der Fall geringer Beschwerden, wo Sie sich vielleicht mit dem Schadensmanagement zu Ihren Gunsten einigen können.)
Sie haben einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt, warum sollten Sie nicht "zur Beschleunigung der Angelegenheit" die gegnerische Versicherung kontaktieren?
Dies ist eine häufig gestellte Frage. Viele Mandanten brennen darauf "mitzuhelfen". In der Realität wirkt sich diese Unterstützung - so wohlgemeint sie ist - oft nachteilig aus. Nimmt ein Unfallopfer selbst Kontakt zur gegnerischen Versicherung auf, kann leicht die Beauftragung eines Sachverständigen durch die Versicherung - den diese dann auswählt - die Folge sein. Oder es erfolgt die Beauftragung einer von der Versicherung ausgewählten Werkstatt. Was Ihnen wie ein freundliches Beratungsgespräch vorkommt, ist ein durchaus freundliches aber ganz gezielt von trainiertem Personal durchgeführtes Gespräch, welches nicht etwa Sie objektiv informiert, sondern vielmehr dazu bewegen soll, Ihre Entscheidungen so zu treffen, dass für die zur Zahlung verpflichtete Versicherung im Endeffekt möglichst geringe Kosten aus dem Schadensfall entstehen. Das heißt, dass Ihre Entschädigung als Summe von Leistung (Abschleppen, Reparatur, Sachverständiger usw.) und Zahlung (Reparaturkosten, Schmerzensgeld usw.) möglichst gering ist. Besonders kritisch sind zusätzliche Beratungsleistungen wie etwa die Vermittlung "günstiger Ersatzwagen" zu werten. Fällt Monate später eine Rechung an, ist es meist das Unfallopfer, das auf einem Teil oder gar den gesamten Kosten sitzen bleibt.
Noch ärgerlicher ist es (nicht nur für Ihren Anwalt, sondern gerade für Sie), wenn Sie obwohl Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben, weiterhin schriftlich mit der gegnerischen Haftpflichversicherung im Briefwechsel (E-mail, Post, Fax) stehen. Unfallschilderungen, die im Unschuldsbewußtsein gutwillig in Formulare eingetragen werden, können von der Versicherung im weiteren Verlauf dafür genutzt werden, Ihnen eine Teilschuld zuzuschreiben.
Sie haben sich einen Anwalt - möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht- gesucht, damit er Ihre Interessen vertritt. Er ist in der genannten Konstellation der einzige, der tatsächlich Ihre Interessen vertritt, anders als Versicherung und Werkstatt oder gar der Verleiher eines Ersatzmietwagens. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die Tücken des Schadensmanagements und kann sie daher umschiffen. Kennen Sie selbst keinen unabhängigen Sachverständigen, kann er Sie bei der Auswahl beraten. Die Begutachtung dauert dadurch nicht länger.
Man spricht von der "anwaltlichen Vetretung". Der Anwalt tritt an Stelle des Mandanten und spricht - bzw. schreibt - für ihn. Das gilt - anders als mancher glaubt - nicht nur vor Gericht, sondern gerade außer- und vorgerichtlich. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt, kann er Ihnen Nerven und verspätete böse Überraschungen ersparen. Sobald Sie einen Anwalt beauftragt haben, verweisen Sie jeden (Versicherung, Polizei, Unfallverursacher usw.) auf ihn und verzichten Sie auf jegliche "Eigeninitiative" ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Anwalt.
Ist es nach Kontakt mit dem Schadensmanagement der generischen Versicherung zu spät, um einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen?
Natürlich ist es grundsätzlich nie zu spät. Haben Sie den Eindruck, dass Sie im Rahmen des Schadensmanagements Ihre Ansprüche nicht verwirklichen können bzw. zu günstig "abgespiesen" werden, kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht Sie beraten, ob und wie Sie einen größeren Schadenersatz geltend machen können. Zudem kann er Sie u.U. vor teuren Fehlern hinsichtlich der Mietwagen- oder Stellplatzgebühren bewahren. Unter Umständen befinden Sie sich jedoch bereits in einer ungünstigen Ausgangsposition. Sind Sie mit dem von der Versicherung in Auftrag gegebenen Gutachten nicht zufrieden, müssen Sie das finanzielle Risiko für ein weiteres Gutachten tragen. Die Nachbesserung für einzelne Posten ist häufig möglich, jedoch mühsam und schwieriger, als wenn gleich der gesamte Posten anwaltlich eigefordert wird. Halten Sie die durchgeführte Reparatur für minderwertig, müssen Sie den Nachweis führen. Dies kann schwierig sein. Haben Sie sich vorschnell mit Schmerzensgeld abfinden lassen und es zeigen sich nun verspätete Gesundheitsfolgen, kann eine zähe Auseinandersetzung folgen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie im guten Glauben Angaben gemacht haben, die nun gegen Sie verwendet werden. Sollte dem so sein, wenden Sie sich an den Fachanwalt für Verkehrsrecht und antworten Sie nicht mehr persönlich auf Schreiben oder Telefonate.
Sie finden diesen Artikel wenig konkret, weil er ohne Zahlen und Zitate aus Urteilen daherkommt?
Aus meiner Erfahrung heraus ist er so relevant, dass ich ihn als ersten Artikel für Anwalt24 in 2009 veröffentlichte. Wenn Sie ihn trotz Ihrer Zweifel bis zum Ende gelesen haben und zu dem Schluß gekommen sind, dass Sie weiterhin Ihre Unfallregulierung alleine managen können, achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht auf den Kosten für einen Ersatz-Mietwagen sitzen bleiben. Denn dies ist infolge falscher Beratung durch Versicherung und vor allem Werkstätten ein Problem, welches immer häufiger der anwaltlichen Hilfe bedarf.
Nachsatz: Selbstverständlich liegt es mir fern, bestimmten Versicherungen, Sachverständigen oder Werkstätten "Schlechtarbeit", zu unterstellen. Dem Verbraucher muß jedoch klar sein, dass wirtschaftliche Zwänge, Interessen und Abhängigkeiten auch im Dienstleistungsbereich herrschen und für ihn als Kunden nicht transparent sind.